Herzlich willkommen in der Welt des digitalen Gesundheitswesens – Nutzung des zentralen Verzeichnisdienstes
Dieses Willkommenspaket soll Sie als „Schritt für Schritt“-Anleitung dabei unterstützen, externen Zugang zum Verzeichnisdienst (VZD) in der FHIR-Ausprägung zu erhalten.
Überblick
Der Verzeichnisdienst ist das elektronische Telefonbuch der Telematikinfrastruktur (TI). Der zentrale Dienst ermöglicht die Suche, Identifikation und Adressierung von angeschlossenen Nutzern. Im Verzeichnisdienst (VZD) werden die Namen, Adressen und andere öffentliche Daten von Leistungserbringern wie Ärzten, Apothekern und Krankenhäusern gespeichert, um sie durch andere Leistungserbringer und Versicherte auffindbar zu machen. In der Ausprägung "FHIR-VZD" enthält der Verzeichnisdienst außerdem Mehrwertdaten wie Öffnungszeiten oder Links zu Websites.
Das vorliegende Dokument gibt zunächst einen grundlegenden Überblick über notwendige Prozessschritte – von der Orientierung über das Bestätigungsverfahren, bis zur erfolgreichen Inbetriebnahme. Ebenfalls listet es sowohl relevante Dokumente, in denen Sie weiterführende Informationen finden können, als auch Formulare, welche Sie für die Anträge benötigen, auf. Weiterhin nennt es Ihnen entsprechende Ansprechpartner während der einzelnen Prozessschritte.
Die hier aufgeführten Informationen dienen als Ergänzung zu informativen und zu normativen Dokumenten, die von der gematik zu diesem Themenkomplex veröffentlicht bzw. bereitgestellt werden. (Dieses Dokument ist nicht normativ.)
In 5 Schritten zur Bestätigung für den externen Zugang zum FHIR-VZD
Bisher war der Zugang zum (FHIR-)VZD-Anwendungen der TI vorbehalten. Weitere Anwendungen und Dienste, welche nicht innerhalb der TI angesiedelt sind und auf den Verzeichnisdienst zugreifen wollen, müssen ein Bestätigungsverfahren der gematik durchlaufen. Bei den weiteren Anwendungen und Diensten kann es sich beispielsweise um die Übermittlung elektronischer Verordnungen direkt an Apotheken durch Versicherte mittels informationstechnischer Systeme gemäß § 360 Absatz 16 Nr. 4 SGB V handeln, für diese wird die Nutzung des Verzeichnisdienstes vorgeschrieben.
Schritt 1: Orientierung und Dokumentenstudium
Welche Daten sind verfügbar?
Im VZD gibt es zwei vorherrschende Typen von Einträgen: zum einen die Leistungserbringerinstitutionen (LEI) wie Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser (durch eine Security Module Card-Typ B (SMC-B) ausgewiesen) und zum anderen die Leistungserbringer (LE) wie die Ärztin oder den Apotheker (durch einen Heilberufsausweis (HBA) ausgewiesen).
Zu den sogenannten Basisdaten beider Eintragstypen gehören Name, Anschrift und die Telematik-ID. In den Fachdaten kann die KIM-Adresse und die TI-Messenger-Adresse stehen. Schlußendlich erlauben die Mehrwertdaten die Speicherung von Öffnungszeiten, Links zu Homepages, Telefonnummern, Angaben zur Barrierefreiheit und weiteres.
Wer kann und darf darauf zugreifen?
Alle an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossenen LE und LEI können auf den Verzeichnisdienst zugreifen, also z.B. Ärzt:innen und Apotheker:innen. Über die E-Rezept-App der gematik oder Kassen-Apps können auch Versicherte in den Daten des Verzeichnisdienstes suchen.
Die TI wandelt und öffnet sich, der FHIR-VZD ist auch aus dem Internet erreichbar. Die gematik bietet nun auch externen Diensten den Zugang zum FHIR-VZD an. Die externen Dienste müssen allerdings die Bedingungen des § 313 SGB V Absatz 3 erfüllen, dieser besagt: "Der Verzeichnisdienst darf ausschließlich zum Zwecke der Suche, Identifikation und Adressierung der in Absatz 1 Satz 3 genannten Nutzer im Rahmen der Nutzung von Anwendungen und Diensten der Telematikinfrastruktur [ ... ] verwendet werden. [ ... ]"
Was kann der VZD nicht?
Der VZD dient lediglich der Suche nach LE und LEI, er enthält keine Daten von Versicherten. Man kann mit dem VZD keine Termine buchen oder Nachrichten verschicken.
Links zur Dokumentation
- Allgemeine Informationen zum Verzeichnisdienst: https://www.gematik.de/telematikinfrastruktur/ti-adressbuch
- Überblick auf 2 Seiten: https://www.gematik.de/media/gematik/Medien/Anwendungen/gematik_Onepager_VZD_RGB.pdf
- Rechtliche Rahmenbedingungen zur Nutzung: § 313, § 360 und § 327 SGB V
- Spezifikation des FHIR-VZD: https://gemspec.gematik.de/docs/gemSpec/gemSpec_VZD_FHIR_Directory/latest/
- Schnittstellenspezifikation: https://github.com/gematik/api-vzd/blob/main/src/openapi/I_VZD_TIM_Provider_Services.yaml
- Implementierungsleitfaden: https://github.com/gematik/api-vzd/blob/main/docs/gemILF_VZD_FHIR_Directory.adoc
Schritt 2: Austausch über das Nutzungsszenario & Entwickler-Zugang über den Github-Bereich beantragen (temporärer Zugang zur RU)
Sollten Sie nach dem Studium der Dokumentation Interesse an einem Zugang zum VZD haben, schreiben Sie uns bitte Ihr konkretes Nutzungsszenario (vzd@gematik.de). Wir stellen den Zugang allen Berechtigten zur Verfügung, sind aber an die rechtlichen Rahmenbedingungen gebunden.
Gern können Sie den Entwicklerzugang für den Github-Bereich gleich mit beantragen, um bereits an der Implementierung arbeiten zu können, beziehungsweise sich umzusehen.
Für den Zugriff auf die Schnittstelle ist eine Authentisierung notwendig. Der hierfür benötigte Access Token kann über gematik Directory Developer Access (https://directory-beta.ccs.gematik.solutions/) generiert werden.
Um diesen Service nutzen zu können, benötigen wir von ihren Entwicklern folgende Informationen:
- Zuständiger Antragsteller / Firma
- Ansprechpartner
- Name des Projektes/ der Anwendung
- Vor- und Nachname des/der Entwickler
- GitHub Handle/Username des/der Entwickler (NICHT die GitHub E-Mail-Adresse!)
Bitte senden Sie uns hierfür eine Anfrage per E-Mail an vzd@gematik.de Eine Freischaltung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage.
Schritt 3: Dauerhaften Zugang zur RU (Referenzumgebung) erhalten
Mit dem Zugang zur RU können Sie die Funktionalität des FHIR-VZDs in einer Umgebung ohne Echtdaten testen. Den dauerhaften Zugang zur RU über die /fdv/search-Schnittstelle können Sie auch per Mail an vzd@gematik.de beantragen.
Anmerkung zur Client-ID: Die dabei für die RU und später auch für die PU vergebene Client-ID ist ein TI-weiter Identifier, welcher z.B. auch in die Holder-Felder eingetragen wird und für andere sichtbar ist. Sie können sich die Client-ID daher nicht frei aussuchen, sie wird ihren Firmennamen und möglicherweise eine andere Kennzeichnung, z.B. für die Umgebung, beinhalten. Wenn Sie dahingehend Wünsche haben, schreiben Sie diese gern mit in den Antrag per Mail.
Schritt 4: Antrag auf externen Zugang (PU) stellen - Bestätigungsverfahren offiziell starten
Den externen Zugang zum FHIR-VZD können Sie hier online beantragen: https://accreditation-request.pip.gematik.de/accreditation/PDF/TI_ACCESS_VZD_FHIR
Diese Dokumente können vor der Antragstellung hilfreich sein:
- Verfahrensbeschreibung: https://fachportal.gematik.de/fileadmin/Fachportal/Downloadcenter/Antraege_Verfahrensbeschreibungen/Anwendungen/gemZul_Best_PAT_V1.0.0.pdf
- Kosten der Bestätigung: https://fachportal.gematik.de/schnelleinstieg/downloadcenter/zulassungs-bestaetigungsantraege-verfahrensbeschreibungen/kosten
- Steckbrief zur Bestätigung: https://gemspec.gematik.de/docs/gemAnw/gemAnw_extZug/gemAnw_extZug_VZD_1.0.0_V1.0.0/
Schritt 5: Nachweise einreichen, Gebühren entrichten, Zugang zur PU erhalten
Reichen Sie die im Antrag geforderten Nachweise bei der Zulassungsstelle der gematik ein und entrichten Sie die Gebühren für das Bestätigungsverfahren. Im Anschluß erhalten Sie von uns den Zugang zur Produktivumgebung des FHIR-VZD.