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Der Nutzer kann die DiGA erst berechtigen, wenn die gematik als Herausgeber der SMC-B DiGA (siehe Kapitel Umsetzungsoptionen des TI-Zugangs) den DiGA-Hersteller in den Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur eingetragen hat. Dies passiert unmittelbar nach Ausgabe der SMC-B DiGA an den Hersteller. Erst dann kann der Nutzer die entsprechende DiGA in seinem ePA-Frontend finden und die entsprechende Berechtigung erteilen. Bei der Berechtigungsvergabe durch den Nutzer wird eine DiGA-spezifischer Ordner im ePA-Aktensystem des Nutzers angelegt, in den die versorgungsrelevanten DiGA-Daten anschließend abgelegt werden können. 

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