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Zunächst muss die GesundheitsID bzw. die TI-Föderation in der Test- bzw. Referenzumgebung integriert werden. Fachdienste der TI-Föderation können für Interoperabilitätstest Interoperabilitätstests ihrer Anwendung von der gematik bereitgestellte Referenzimplementierungen und Umgebungen nutzen. Informationen hierzu sind in der IDP-Wissensdatenbank zu finden: Fachdienste Test-Umgebungen

Wie auf der verlinkten Seite dargestellt, ist es für einige Integrationstest notwendig, den Authorization-Server der DiGA in der TI-Föderation zu registrieren und Zugang. Nur so wird der Fachdienst als Teilnehmer der Föderation von allen sektoralen IDPs in der Föderation erkannt.  Details zur Registrierung in der Test- bzw. Referenzumgebung sind ebenfalls in der IDP-Wissensdatenbank zu finden: Registrierung eines Fachdienstes in der TI-Föderation (für die Testumgebung (TU) und/oder Referenzumgebung (RU))  

Wie ebenfalls auf Fachdienste Test-Umgebungen beschrieben befindet sich die Referenzimplementierung des gematik sektoralen IDP in einem eingeschränkt zugänglichen Netz der gematik. Aus dem Grund muss die Outbound-IP des DiGA-Herstellers auf der Allowlist der gematik stehen oder alternativ muss vom DiGA-Hersteller ein X-Auth-Header in seinen Requests verwenden seinem Request verwendet werden. Dieser wird von der gematik auf Anfrage an diga@gematik.de kommuniziert.

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Sobald DiGA-Hersteller die GesundheitsID erfolgreich getestet haben und einen ID-Token abgerufen haben, müssen Sie von der gematik als DiGA in der TI-Föderation bestätigt werden. Gemäß §327 SGB V bedarf es eine einer Bestätigung durch die gematik, wenn Komponenten bzw. Produkte der Telematikinfrastruktur durch weitere Anwendungen genutzt werden. Ziel ist es, auf diese Weise sicherzustellen, dass die Hersteller die von der gematik spezifizierten Anforderungen erfüllen und während der Laufzeit der Bestätigung aufrecht zu erhalten. 

Die Anforderungen, die ein DiGA-Hersteller erfüllen muss, werden gebündelt in einem Anwendungssteckbrief dargestellt. Dieser wartet aktuell noch auf Freigabe durch den Gesellschafterkreis der gematik und wird zeitnah mit allen weiteren Informationen zur Beantragung und , zu anfallenden Gebühren der Bestätigung und zum Ablauf des Bestätigungsverfahrens veröffentlicht. Die Nachweise über die erfüllten Anforderungen werden die DiGA-Hersteller über Eigenerklärungen im Zuge des Bestätigungsverfahrens liefern müssen. Die gematik selbst wird keine Implementierungen der DiGA-Hersteller testen.  Informationen hierzu werden hier im Leitfaden ergänzt, sobald sie verfügbar sind. 

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