Die Seite liefert eine Übersicht über die Schritte/Phasen/Meilensteine, die ein DiGA-Hersteller bei der Umsetzung der Anwendungsfälle im Kontext der Telematikinfrastruktur (TI) und der Erfüllung der entsprechenden Anforderungen des BfArM durchlaufen muss.
1. DiGA-Hersteller liest Dokumente:
Voraussetzung:
Ergebnis:
- DiGA-Hersteller weiß, was implementiert werden muss
- DiGA-Hersteller weiß, welche Anforderungen er für eine Bestätigung der gematik erfüllen muss
- DiGA-Hersteller weiß, wie er eine Bestätigung bei der gematik beantragt und was er dafür tun muss
2. DiGA-Hersteller startet Implementierung:
Voraussetzung:
Ergebnis:
- mindestens eine Testinstanz, die ein Entity Statement im Internet bereitstellt, ist vorhanden
3. DiGA-Hersteller beantragt Testzugang:
- Antrag für Zugriff auf "gematik sektoralen IDP" via X-Auth-Header/IP-Allowlist über diga@gematik.de
- Registrierung für Aufnahme/n in RU-/TU-Föderation über idp-registrierung@gematik.de
- optional: Bestellung von Testkarten SMC-B-DiGA für das Schreiben in eine Test-ePA über das Fachportal der gematik (ggf. werden Testkarten vom Enabler/TI-Zugangsanbieter bereitgestellt)
Voraussetzung:
- mindestens das Entity Statement ist aus dem Internet erreichbar
- Inhalte des Entity Statements und der Registrierungsantrags passen zusammen
Ergebnis:
4. DiGA-Hersteller schließt Implementierung ab:
- Mindestens erfolgreiche Integration gegen gematik sektoralen IDP
- Vorzugsweise erfolgreiche Integration gegen Anbieter sektoraler IDPs der Krankenkassen
Voraussetzung:
Ergebnis:
5. DiGA-Hersteller beantragt Bestätigung bei gematik:
Voraussetzung:
Ergebnis:
- Bestätigungsbescheid per Mail erhalten
- Gebührenbescheid per Mail erhalten
- ggf. Nebenbestimmung im Bestätigungsbescheid: Noch nicht gelistete DiGA müssen den Bescheid über die Listung im DiGA-Verzeichnis nachreichen
- ggf. Nebenbestimmung im Bestätigungsbescheid: Änderungen an der DiGA, die die Erfüllung der Anforderung des Anwendungssteckbriefs beeinflussen, müssen der gematik gemeldet werden
6. DiGA-Hersteller reicht gematik-Bestätigungsbescheid & PU-Registrierungsantrag beim BfArM ein:
Voraussetzung:
- Bestätigungsbescheid von der gematik ist vorhanden
- Implementierung in der PU ist vorhanden
- Registrierungsantrag PU ist vorhanden
Ergebnis:
- DiGA wird vom BfArM gelistet bzw. Anzeige wesentlicher Änderung wird abgeschlossen
- BfArM leitet gematik Registrierungsantrag PU per Mail an idp-registrierung@gematik.de weiter
7. DiGA-Hersteller bekommt PU-Registrierung:
Voraussetzung:
- Mail von BfArM an IDP-Registrierung ist vorhanden
Ergebnis:
- gematik veranlasst die Registrierung der DiGA in der PU
- gematik informiert den DiGA-Hersteller bei erfolgreicher Registrierung in der PU
Optional: DiGA-Hersteller beantragt produktive SMC-B-DiGA:
- Im DiGA-Verzeichnis gelistete DiGA können eine produktive SMC-B DiGA bestellen
Voraussetzung:
- DiGA muss im DiGA-Verzeichnis gelistet sein
- Die im DiGA-Verzeichnis eingetragene Kontaktperson des DiGA-Herstellers muss das Identverfahren im Rahmen der Antragsstellung durchlaufen. Siehe hierzu: TI-Leitfaden für DiGA-Hersteller#SMC-B-Herausgabe
Ergebnis:
- SMC-B DiGA wird verschickt
- DiGA wird im Verzeichnisdienst der TI eingetragen, sobald die SMC-B aktiviert wird und Versicherte können ab dem Zeitpunkt die DiGA zum Schreiben in die ePA berechtigen