Hinweis für das Absetzen einer § 6 Abs. 1 Nr.1 und Nr. 1a IfSG Meldung über das Meldeportal

Im Rahmen des Rollouts von weiteren Erkrankungsmeldungen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 1a IfSG, welche am 04.07.2024 im DEMIS-Meldeportal zur Verfügung gestellt wurden, wurde die Oberfläche des Meldeportals erweitert.

In dieser Erweiterung geht es nicht mehr nur um die Angabe einer Hospitalisierungsmeldung, sondern auch um weitere epidemiologische Angaben zu gemeldeten Erkrankungen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 1a IfSG. 

Die Erweiterungen wurden in den folgenden Punkten dargestellt: 



Betroffene Person 1.png



Nähere und detaillierte Informationen finden Sie in unserem Informationspaket zum Absetzen von Krankheitsmeldungen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 1a IfSG sowie § 6 Abs. 2 IfSG über das DEMIS-Meldeportal, das über folgenden Link zu finden ist: Infopaket zur Meldung gemäß § 6 IfSG- Krankheiten melden über das Meldeportal