Antwort | Gemeinschaftseinrichtungen und -unterkünfte benötigen keine Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI), um über DEMIS zu melden, also auch keinen gematik-Authenticator. Denn mit BundID wurde gemäß Onlinezugangsgesetz (OZG) die Authentisierung zur Nutzung des DEMIS-Meldeportals auch Einrichtungen außerhalb der TI ermöglicht. Darüber hinaus ist eine weitere Authentisierungsmöglichkeit außerhalb der TI über „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) für 2025 in der Umsetzung. |
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