Die Telematikinfrastruktur (TI) stellt ihre Kryptografie von RSA auf ECC (Elliptic Curve Cryptography) um. Dies erfolgt auf Empfehlung des BSI und der Europäischen eIDAS, da RSA-2048 nur noch befristet bis Ende 2025 zulässig ist. In einer Leistungserbringerinstitution sind dabei auch Komponenten betroffen. Im Folgenden wird für jede relevante Komponente dargestellt, ob ein Austausch oder Update nötig ist und wie der Ablauf gegebenfalls aussieht.
Komponente | Prüfung auf ECC-Fähigkeit | Wenn nicht ECC-fähig (G2.0) Was tun? |
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Institutionskennkarte (SMC-B) | Im Konnektor‑Webinterface unter „Kartenverwaltung“ prüfen auf ECC‑Zertifikate– Im Kartenportal Informationen einsehen | → Neue SMC‑B G2.1 beantragen (Antrag → Ident) |
Heilberufsausweis (HBA) | Aufdruck Rückseite: „G2“ (kein ECC) – Medisign-Version: 3.20 (G2.0) vs. 10.21/02.22 (G2.1) | → Neuen eHBA G2.1 beantragen (Antrag → PIN/PUK) |
gSMC-KT (Terminalkarte) | Im Konnektor‑Interface: nur RSA-Zertifikat sichtbar – Direkt im Terminal: Anzeige „AUT“ ohne „AUT2“ | → gSMC‑KT G2.1 bestellen, tauschen + neu koppeln |
Kartenterminal (Firmware) | Firmware-Version im Menü prüfen – Herstellerdoku auf ECC-Unterstützung prüfen | → Firmware-Update einspielen, erneut koppeln |
PVS-/KIM-Software | Versionsdetail im PVS/KIM: braucht Support für ECC (z. B. PTV ≥ 1.6.2‑9) | → Update auf ECC-kompatible Softwareversion durchführen |
Komponente | Prüfung auf ECC-Fähigkeit | Beschreibung: Was zu tun bei nicht ECC-Fähigkeit | Involvierte Rollen (wer es tun muss) | Hintergrund/Zusatzinfo |
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Institutionskennkarte (SMC-B) | Identifikation einer SMC-B G2.0 mit folgenden Optionen:
| Neue SMC-B G2.1 beantragen
Hinweis: Bei Kartentausch oder Anbieterwechsel die TelematikID beibehalten, um betrieblichen Problemen vorzubeugen. Nach erfolgreicher Prüfung durch die KV erfolgt der Versand der Karte und des Transport-PINs und die Inbetriebnahme kann erfolgen:
| Praxisinhaber (Beantragung) ggfs. DVO oder Admin (Einrichtung) KV/Kammer (Genehmigung) | ECC erforderlich: Ältere SMC-B (G2.0, nur RSA) sind zukünftig nicht nutzbar. Zeit: spätestens September 2025 (3 Monate vor Ablauf) neue SMC-B G2.1 beantragen, falls noch keine Kontaktaufname vom Anbieter erfolgt ist, da Postlaufzeit + Freischaltung nötig. |
Heilberufsausweis (HBA) | Identifikation einer HBA G2.0 mit folgenden Optionen:
| Neuen eHBA G2.1 beantragen
Hinweis: Bei Kartentausch oder Anbieterwechsel die TelematikID beibehalten, um betrieblichen Problemen vorzubeugen. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Lieferung mit PIN/PUK-Brief. Leistungserbringer ändert PIN (nonQES+QES) und nutzt neue Karte im Terminal. Alte HBA ggf. bis Ablauf parallel nutzbar, dann sperren/vernichten.
| Jeweiliger Karteninhaberin (Arzt/Zahnarzt/Apotheker) selbst; Kammer/Anbieter stellt aus. | ECC erforderlich: Ältere HBAs der Generation G2.0 ohne ECC funktionieren für neue TI-Funktionen nicht. Zeit: spätestens September 2025 (3 Monate vor Ablauf) neue SMC-B G2.1 beantragen, falls noch keine Kontaktaufname vom Anbieter erfolgt ist, da Postlaufzeit + Freischaltung nötig. Ohne gültigen HBA kein E-Rezept / ePA-Zugriff möglich. |
gSMC-KT | Identifikation einer gSMC-KT G2.0 mit folgenden Optionen: Über den Konnektor je nach Hersteller:
Direkt am Kartenterminal je nach Hersteller:
| Neuen gSMC-KT G2.1 Terminal selbst bleibt, nur die Sicherheitskarte tauschen.
Sobald neue Karte für jedes Kartenterminal vorhanden ist:
| Praxis-Admin/IT kann Tausch selbst vornehmen (laut Anleitung); alternativ DVO beim Praxisbesuch. | ECC erforderlich: G2.0-Karten (RSA) sollten gegen G2.1 ersetzt werden, da sonst keine ausreichend sichere Verbindung mehr zum Konnektor besteht. Nach physischem Tausch, Admin-Passwörter für Koppelung nötig. |
Primärsystem | Prüfung auf ggf. notwendiges Software-Update des Primärsystems durch Prüfung der letzten Release-Notes, Mitteilung des Herstellers oder durch Kontaktaufnahme zum Hersteller | Primärsystem auf aktuelle ECC-fähige Version bringen
| Praxis-IT/Administrator oder PVS-Hersteller-Support (Remote) | Aktualität: Vor ECC-Umstellung muss PVS kompatibel sein – sonst Ausfall von TI-Funktionen. Herstellerinfos beachten zu TI-Updates (meist in Release Notes). |
KIM-Clientmodul | Überprüfung der installierten KIM-Clientmodulversion Ältere KIM-Versionen (KIM1.0/1.5.2-8 - für das CM ist das PTV 1.2.2 bis PTV 1.6.2-8) versagen bei ECC. Es ist unbedingt das Update auf KIM 1.5.2-9 (CM PTV >= 1.6.2-9) einzuspielen. Gegebenenfalls Hersteller zur Hilfestellung der Versionsermittlung kontaktieren.
| KIM-Software updaten auf ECC-fähige Version.
Empfehlung: Innerhalb der RSA-ECC-Übergangszeit sollten KIM-Mails regelmäßig abgerufen werden, um im Falle eines Kartentausches das Risiko eines Datenverlustes zu reduzieren (z. B. Tausch G2.0 zu G2.1-Karten und damit Wechsel der Zertifikate). Hinweise:
| Praxis-Admin/IT oder DVO; in Abstimmung mit PVS-Hersteller und KIM-Dienstanbieter. | Kompatibilität: Ältere KIM-Versionen (KIM1.0/1.5.2-8 - für das CM ist das PTV 1.2.2 bis PTV 1.6.2-8) versagen bei ECC. Es ist unbedingt das Update auf KIM 1.5.2-9 (CM PTV >= 1.6.2-9) einzuspielen. Timing: Update ist vor 2026 durchzuführen, da sonst KIM-Ausfall. KIM-Zertifikat an SMC-B gebunden – bei Kartentausch Mails vorher abrufen und neue Karte bei KIM anmelden. |
Konnektor | Erkennen eines RSA‑only Konnektors Suche nach "gSMC‑K" in der Admin-Oberfläche des Konnektors
| Austausch gegen TI-Gateway/Highspeed-Konnekor Anbieter auswählen
Installation Vor-Ort:
| DVO/IT-Dienstleister für Installation Praxis stellt SMC-B + Credentials bereit. | Frist: Die RSA-Only Konnektoren sind nur 5 Jahre gültig. Nach Ende 2025 wird der Betrieb nicht mehr erlaubt – ohne gültiges Zertifikat funktioniert der TI-Zugang nicht mehr Die Nutzung eines HSK als Ersatz via TI-Gateway (gehosteter Konnektor) ist möglich seit 2024. |
Erkennen eines dual-personalisierten RSA+ECC Konnektors Suche nach "gSMC‑K" in der Admin-Oberfläche des Konnektors
| Laufzeitverlängerung mit PTV6
Umstieg auf TI-Gateway
| DVO/IT-Dienstleister für Installation Praxis stellt SMC-B + Credentials bereit. | Frist: Die Laufzeitverlängerung bzw. der Umstieg auf ein TI-GW/HSK müssen bis zum Ablaufdatum des Konnektors vollzogen sein. LZV2 kostenpflichtig: Es wird eine Laufzeitverängerung Stufe 2 (LZV2) für dualpersonaliserte Konnektoren geben. Um die LZV2 nutzen zu können ist voraussichtlich ein kostenpflichtiges Update beim Anbieter notwendig. Es wird der Umstieg auf ein HSK/TI-Gateway empfohlen. | |
Clientsystemauthentisierung zum Konnektor Prüfen, welche Client-Zertifikate (KIM-Modul, PS, Authenticator) verwendet werden in der Admin-Oberfläche des Konnektors (Alternativ: Konnektorlogs, oder Konnektorevent "EC_TLS_Client_Certificate_Security")
| Ersetze Clientsystemauthentisierung
| Praxis-IT/Administrator oder PVS-Hersteller-Support (Remote), DVO | Hinweis: Die neue Generation der Konnekoren unterstützt auch nach einem Update weiterhin RSA-2048 zur Clientauthentisierung auch in 2026. Ein Umstieg auf ECC_NIST wird empfohlen. | |
Registrierung am VPN-Zugangsdienst mit ECC
| Re-Registrierung mit ECC
| Praxis-IT/Administrator oder PVS-Hersteller-Support (Remote) oder DVO | Hinweis: Mit der zukünftigen Konnektorgeneration PTV6 (verfügbar ab 2026) wird sich dieser automatisch mit ECC Re-Registrieren. Aktuell wird empfohlen den bisherigen PTV5-Konnektor manuell auf ECC zu Registrieren (falls nicht bereits erfolgt). | |
eHealth-Kartenterminal | Versionsupdate prüfen Firmware der Kartenterminals auf Update prüfen und ggf. FW/TSL updaten | Firmware Update einspielen Falls die installierte Firmwareversion kleiner sein sollte, muss entweder ein Firmwareupdate durchgeführte werden oder zumindest die aktuelle von den jeweiligen Kartenherstellern zu Verfügung gestellte KT-TSL geladen werden (dazu die Hersteller kontaktieren). | Praxis-IT/Administrator oder PVS-Hersteller-Support (Remote)oder DVO |
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