Das DEMIS-Team von gematik und Robert-Koch-Institut lädt zu einer Informationsveranstaltung speziell für Softwarehersteller von Praxisverwaltungssystemen (PVS) bzw. Arztinformationssystemen (AIS) im Zusammenhang mit dem Deutschen Elektronischen Meldungs- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) ein.
Gemäß § 14 Abs. 8 Infektionsschutzgesetz (IfSG) besteht für ärztliche Tätige die gesetzliche Verpflichtung zur Meldung über DEMIS - meldepflichtig sind unter anderem der Verdacht, die Erkrankung sowie der Tod in Bezug auf Krankheiten gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 1a IfSG sowie § 6 Abs. 2 IfSG. DEMIS bietet die Möglichkeit der elektronischen Meldepflicht auf zwei Wegen nachzukommen:
Im Rahmen der Informationsveranstaltung werden Kontextinformationen zu DEMIS gegeben und die beiden genannten technischen Lösungen zur elektronischen Meldung näher vorgestellt. Anliegen des DEMIS-Teams ist, mit Unterstützung der Softwarehersteller, die ärztlich Tätigen in der Fläche zu befähigen, der Meldepflicht über DEMIS nachzukommen – bevorzugt (teil-)automatisiert über die PVS/AIS.
Darüber hinaus sind, in Ergänzung zu dieser Auftaktinformationsveranstaltung, bereits weitere Informationstermine geplant, dessen Inhalt sich insbesondere an Personen richten wird, die mit der technischen Umsetzung in den PVS/AIS betraut sind (u.a. mit Details zur Authentifizierung gegenüber der DEMIS-Infrastruktur, Nutzung der Testumgebung, etc.).
Bei Fragen steht der DEMIS-Support via demis-support@rki.de gern zur Verfügung.
Der Termin fand am Dienstag, den von 15:00-16:30 Uhr statt