Antwort | In Zusammenarbeit mit dem Konsiliarlabor (KL) für humanpathogene Vibrionen haben wir die Liste für meldbare nicht-cholera Vibrionen stark gekürzt. Aufgeführt sind nur noch die humanpathogen Vibrionen, die mit typischen Nachweismethoden differenziert werden können. Auch alte Synonyme werden nicht mehr aufgeführt. Das heißt für die Meldepflicht, dass nur die Spezies spezifisch zu melden sind, die im AnswerSet NCVP angegeben sind. Sollte der sehr seltene Fall eintreten, dass Sie doch eine andere Spezies nachweisen, so ist diese als „Genus Vibrio“ zu melden. Das KL bieten auch Beratung an, gerade in den besonderen Fällen. Sie können dann die Probe an das KL schicken, zur weiteren Differenzierung oder Bestätigung. |
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