Die Freischaltung für weitere Surveillance-Systeme wird durch das RKI gesteuert. Sollten Sie nicht vom RKI informiert worden sein, dass Sie sich freischalten müssen, ist diese Seite für Sie zunächst irrelevant. |
Bei bestimmten Surveillance-Systemen (z. B. Integrierte genomische Surveillance (IGS), Akute Respiratorische Erkrankungen (ARE)) ist die Teilnahme auf einzelne Institutionen beschränkt. Diese werden durch das betreuende Fachgebiet am Robert Koch-Institut explizit eingebunden.
Um technisch die Übermittlung von Daten über DEMIS für diese Surveillance-Systeme auf die teilnehmenden Institutionen einzuschränken, sind im DEMIS-Meldeportal die entsprechenden Formulare nur eingeschränkt sichtbar und nutzbar.
Daher müssen sich nutzende Personen (z. B. Mitarbeitende) aus diesen Einrichtungen, den Zugang auf die betreffenden Formulare im DEMIS-Meldeportal freischalten.
1. Melden Sie sich im DEMIS-Meldeportal an.
2. Klicken Sie rechts oben im "Menü" auf den Unterpunkt "Surveillance-System-Zugang freischalten". Es öffnet sich ein Popup.
3. Tragen Sie hier den Ihnen vorab übermittelten "Surveillance-User-Identifikator" (empfohlen per copy/paste) und die PLZ Ihrer Einrichtung ein. Bestätigen Sie mit "Freischalten".
4. Wenn die Daten korrekt sind, werden Ihnen auf der Meldeportal-Startseite die entsprechenden Kacheln der Surveillance-Systeme angezeigt, an denen Ihre Einrichtung teilnimmt.
(In einzelnen Fällen kann es notwendig sein, dass Sie sich abmelden und erneut anmelden, bevor die Berechtigungen greifen.)
Die Freischaltung ist nur einmal pro nutzende Person erforderlich.