DEMIS Wissensdatenbank

Thema

Statusunterscheidung

Frage

Kann im DEMIS-Meldeportal eine Unterscheidung zwischen "Verdacht" und "bestätigter Erkrankung" erfolgen?

Antwort

Ja, die Unterscheidung erfolgt im Formular "Angaben zum Meldetatbestand". Im Bereich „Status“ sollen Angaben zur Art der Meldung gemacht werden: Hierbei stehen folgende Ausprägungen zur Auswahl: 

  1. Erstmeldung/Initialmeldung und
  2. Folgemeldung/Nachmeldung zu einer bestehenden Erstmeldung.

Für eine Erstmeldung/Initialmeldung kann der Status „endgültig“ oder „vorläufig/Verdacht“ vergeben werden.

Bei einer Folgemeldung kann es sich um eine Ergänzung oder eine Korrektur zu einer Verdachts-, Erkrankungs- oder Todesmeldung handeln – es können hier alle Statusangaben genutzt werden. Für das Absetzen einer Folgemeldung wird die Meldungs-ID der Erstmeldung benötigt. Diese ist auf der Meldungsquittung der Erstmeldung zu finden. Zusätzlich können die meldenden Personen das Datenfeld „Hinweis“ verwenden, um die korrigierten, veränderten oder ergänzten Angaben zu beschreiben.

Im Infopaket zur Meldung gemäß § 6 IfSG- Krankheiten melden über das Meldeportal unter 5.4 Angaben zum Meldetatbestand (Schritt 3 von 6) gibt es zu allen Formularfeldern und Statusangaben umfassende Informationen.