DEMIS Wissensdatenbank

Thema

Nachmeldung fehlender Daten 

Frage

Könnte es bei unvollständigen Daten ein Popupfenster geben mit dem Hinweis, dass die fehlenden Daten nachgemeldet werden müssen?

Antwort

Auf der ersten Formularseite im DEMIS-Meldeportal vor der Dateneingabe ist folgender Hinweis platziert: "Grundsätzlich müssen Sie gemäß Infektionsschutzgesetz alle Ihnen vorliegenden Informationen im Meldeformular angeben, um die Meldepflicht zu erfüllen. Die Nachmeldung oder Korrektur von Angaben hat unverzüglich zu erfolgen."

Ihren Vorschlag, diesen Hinweis an prominenter Stelle vor Versand der Meldung, z.B. per Pop-Up, nochmals anzuzeigen, werden wir gern intern prüfen.