| Antwort | Auf der ersten Formularseite im DEMIS-Meldeportal vor der Dateneingabe ist folgender Hinweis platziert: "Grundsätzlich müssen Sie gemäß Infektionsschutzgesetz alle Ihnen vorliegenden Informationen im Meldeformular angeben, um die Meldepflicht zu erfüllen. Die Nachmeldung oder Korrektur von Angaben hat unverzüglich zu erfolgen." Ihren Vorschlag, diesen Hinweis an prominenter Stelle vor Versand der Meldung, z.B. per Pop-Up, nochmals anzuzeigen, werden wir gern intern prüfen. |
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