Nutzung des Meldeportals für Erregernachweise
Bei der jetzigen Implementation zur Meldung von Erregernachweisen über das Meldeportal handelt es sich um die 1. Ausbaustufe. Die meisten der nach § 7 Abs.1 IfSG meldepflichtigen Erreger können über die Telematikinfrastruktur (Checkliste Öffentlicher Gesundheitsdienstprotokoll) gemeldet werden. Weitere Erreger kommen in der nächsten Ausbaustufe hinzu. Ebenfalls ergänzt wird dann die Möglichkeit zur Meldung von dazugehörigen Antibiogrammen (inkl. Carbapenemase-Determinanten). Gerne nehmen wir Rückmeldungen zur Anwendbarkeit unter demis-support@rki.de entgegen.
Anmelden und authentisieren
Für die Erregernachweismeldung über das DEMIS-Meldeportal müssen Sie sich im DEMIS - Meldeportal angemeldet und authentisiert haben, siehe Authentisierungsmethoden .
Was muss ich bei der Meldung eines Erregernachweises beachten?
- Die Meldung erfolgt im Bereich "Melden" über insgesamt fünf Formularteile die nacheinander befüllt werden müssen: Meldende Person > Einsendende Person > Betroffene Person > Meldetatbestand > Diagnostik
- Zum finalen Abschicken des Formulars müssen alle Pflichtfelder (mit * gekennzeichnet) befüllt sein.
- Ob alle Pflichtfelder befüllt sind, lässt sich oben links im Formular und an den Häkchen erkennen.
- Eine Navigation durch die einzelnen Formularteile ist auch mit unbefüllten Pflichtfeldern möglich.
- Nach dem Absenden erhalten Sie eine Meldungsquittung in PDF-Form als Download. Je nach Browsereinstellungen wird diese sofort gespeichert, angezeigt oder ein "Speichern als" Dialog angeboten.
Meldende Person
Einsendende Person
Betroffene Person
Angaben zur betroffenen Person beinhalten die Adresse des Aufenthaltsortes. Diese ist wichtig, um das relevante Gesundheitsamt zu identifizieren, an dass die Meldung geschickt wird. Der derzeitige Aufenthaltsort bezeichnet den Ort, an dem sich die betroffene Person zum Zeitpunkt der Meldung aktuell aufhält. Der derzeitige Aufenthaltsort kann vom gewöhnlichen Aufenthaltsort bzw. vom Hauptwohnsitz der betroffenen Person z.B. bei einer Erkrankung am Urlaubsort oder Aufenthalt im Krankenhaus abweichen. Für die Meldung reicht die Angabe des derzeitigen Aufenthaltsortes, sofern keine Abweichung vom gewöhnlichen Aufenthaltsort bzw. vom Hauptwohnsitz der betroffenen Person vorliegt.
Meldetatbestand
Bei der Meldung kann es sich um eine endgültige Befundung handeln, eine vorläufige Befundung oder ein vormaliger Befund kann ergänzt oder korrigiert werden. Der Befund kann um eine kurze Zusammenfassung oder Hinweise zur Diagnositk, die über die Auswahlfelder hinausgehen, ergänzt werden. Bei einer Ergänzungs- oder Korrekturmeldung soll die initiale Meldungs-ID angegeben werden, die Sie der ersten Meldungsquittung entnehmen können. Nach jedem Senden erhalten Sie eine Meldungsquittung in PDF-Form als Download. Je nach Browsereinstellungen wird diese sofort gespeichert, angezeigt oder ein "Speichern als" Dialog angeboten.
Favorit-Meldetatbestände hinzufügen
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Diagnostik
Zur Eingabe des Erregernachweises gibt es die Rubriken „Probe“ und „Diagnostik“. Die Diagnostik wird immer einer Probe zugeordnet. Es kann mehrere Proben geben, die jeweils eigene Diagnostiken zugeordnet haben. Unter Diagnostik fassen wir die Angabe von Nachweismethoden, Antibiotikaresistenzen oder Nachweise von Resistenzdeterminanten zusammen.
Eingaben, die zum Erregernachweis benötigt werden, sind das Probeneingangsdatum, Material und die Methode. Weitere Nachweismethoden, Antibiotikaresistenzen oder Nachweise von Resistenzdeterminanten können hinzugefügt werden. Sie können auch weitere Proben hinzufügen, inklusive der dazugehörigen Nachweismethoden, Antibiotikaresistenzen oder Nachweise von Resistenzdeterminanten.
Einige Erregernachweise, insbesondere Toxinbildner wie z.B. Corynebacterium spp., oder Nachweise eines spezifischen Antigen wie bei HBV und HCV haben die zusätzliche Angabe eines Analyten. Für die korrekte Abbildung der Meldung in den Gesundheitsämtern ist hier darauf zu achten, dass der direkte Toxinnachweis (z.B. Diphtherietoxin per Elek-Test) mit der Methode "Toxinnachweis" gemeldet wird. Die Kombination mit "Nukeinsäurenachweis" als Methode impliziert den Nachweis des Toxingens. Die Angabe eines Analyten findet auch im Rahmen der "Diagnostik" statt, also jeweils einer Probe untergeordnet.
Meldung senden
Nach jedem Senden erhalten Sie eine Meldungsquittung in PDF-Form als Download. Je nach Browsereinstellungen wird diese sofort gespeichert, angezeigt oder ein "Speichern als" Dialog angeboten. Der Quittung können Sie alle Informationen entnehmen, die Sie eingegeben haben. Beispielsweise wird hier auch die initiale Meldungs-ID übernommen, wenn Sie diese im Befundabschnitt auf der Meldetatbestandsseite eingegeben haben.