DEMIS Wissensdatenbank

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Die Meldepflicht gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) ermöglicht die frühe Erkennung von Infektionskrankheiten und das rechtzeitige Einleiten von Infektionsschutzmaßnahmen, 
um weitere Übertragungen zu verhindern. Gemäß § 14 Abs. 8 IfSG müssen Meldungen elektronisch erfolgen. Dafür stellt das Robert Koch-Institut (RKI) im Auftrag des BMG und in
Zusammenarbeit mit der gematik seit 2020 das
Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) bereit.
Die Nutzung von DEMIS ist für alle Gesundheitsämter und Meldepflichtigen verpflichtend (§ 14 Abs. 8 IfSG).  


 

Newsticker

Geplante Wartungstätigkeiten

Wartung in der Telematik-Infrastruktur
In der Zeit vom 21:00 Uhr bis zum 06:00 Uhr werden in der Telematik-Infrastruktur (TI) Änderungen am Netzwerk vorgenommen. In dieser Zeit ist das Meldeportal in der TI unter portal.demis.rki.de kurzzeitig nicht erreichbar.
Das Meldeportal im Internet unter meldung.demis.rki.de ist davon nicht betroffen und weiterhin erreichbar.

Am  findet von 16:00 – 18:00 Uhr eine Wartung an der DEMIS-Produktivumgebung statt.

Laufender Betrieb

ES LIEGEN KEINE TECHNISCHE STÖRUNGEN IN DER PRODUKTIVEN DEMIS-INFRASTRUKTUR VOR

Details zu Verfügbarkeiten

Kontakt/Support

E-Mail: demis-support@rki.de
Hotline: 0800 - 000 3041 (Mo.-Fr., 09-17 Uhr)

Hinweis für Testmeldungen

Meldungen über DEMIS, die an das jeweils zuständige Gesundheitsamt übermittelt werden, erfolgen in der so genannten DEMIS-Produktivumgebung. Bitte verwenden Sie die DEMIS-Produktivumgebung nicht zu Testzwecken. Erfolgreich übermittelte Testmeldungen werden einem Gesundheitsamt zugestellt und führen dort zu Mehraufwänden. 

Zu Testzwecken (zum Beispiel zum Einrichten und Ausprobieren der FHIR-Schnittstelle) stehen die DEMIS-Testumgebungen zur Verfügung. 



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