DEMIS Wissensdatenbank


Die Meldepflicht gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) ermöglicht die frühe Erkennung von Infektionskrankheiten und das rechtzeitige Einleiten von Infektionsschutzmaßnahmen, 
um weitere Übertragungen zu verhindern. Gemäß § 14 Abs. 8 IfSG müssen Meldungen elektronisch erfolgen. Dafür stellt das Robert Koch-Institut (RKI) im Auftrag des BMG und in
Zusammenarbeit mit der gematik seit 2020 das
Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) bereit.
Die Nutzung von DEMIS ist für alle Gesundheitsämter und Meldepflichtigen verpflichtend (§ 14 Abs. 8 IfSG).  


 

Newsticker

Geplante Wartungstätigkeiten

Am findet von 14 - 17 Uhr eine Wartung der DEMIS-Produktivumgebung statt, während der es zu Ausfällen kommen kann. Es erfolgt eine Standortumschaltung, bei der sich die IP Adresse von portal.demis.rki.de von 100.102.136.242100.102.136.50 ändert.

Am findet von 16 - 18 Uhr eine Wartung der DEMIS-Produktivumgebung statt. Es wird der Identityprovider aktualisiert und die Authentisierung mittels SMC-B via Token-Tausch für Primärsysteme aktiviert.

Laufender Betrieb

ES LIEGEN KEINE TECHNISCHE STÖRUNGEN IN DER PRODUKTIVEN DEMIS-INFRASTRUKTUR VOR

Details zu Verfügbarkeiten

Kontakt/Support

E-Mail: demis-support@rki.de
Hotline: 0800 - 000 3041 (Mo.-Fr., 09-17 Uhr)

Hinweis für Testmeldungen

Meldungen über DEMIS, die an das jeweils zuständige Gesundheitsamt übermittelt werden, erfolgen in der so genannten DEMIS-Produktivumgebung. Bitte verwenden Sie die DEMIS-Produktivumgebung nicht zu Testzwecken. Erfolgreich übermittelte Testmeldungen werden einem Gesundheitsamt zugestellt und führen dort zu Mehraufwänden. 

Zu Testzwecken (zum Beispiel zum Einrichten und Ausprobieren der FHIR-Schnittstelle) stehen die DEMIS-Testumgebungen zur Verfügung. 



  • No labels