DEMIS Wissensdatenbank

Hinweise zur Meldungsquittung

Meldungs-ID

Verweis auf Meldungen anderer Melder

Es existieren Szenarien die das Absenden von mehreren Meldevorgängen an die Gesundheitsämter erfordern, z.B. in denen verschiedene Melder (z.B. Primärlabor + Sekundärlabor) Meldungen über DEMIS versenden, die sich für alle Akteure erkennbar auf den selben Fall beziehen. Um eine automatisierte Zuordenbarkeit dieser Meldungen bei den empfangenden Gesundheitsämtern sicherstellen zu können, ist es möglich, innerhalb einer zweiten Meldung M2 auf die erste Meldung M1 eines anderen Melders zu verweisen. Verweise auf Meldungen anderer Melder, die sich auf den selben Fall beziehen MÜSSEN dabei im Composition.relatesTo Element der jeweiligen Ressource eingebettet werden (siehe https://go.gematik.de/demis-lifecycle-lab). Der verwendete Identifier ist dabei die Meldungs-Id (NotificationId) der Meldung auf welche verwiesen wird.

Voraussetzung für die Einbettung des entsprechenden Verweises in die Meldung ist, dass das Primärlabor dem Sekundärlabor die entsprechende Meldungs-Id im Rahmen der Auftragserteilung übermittelt hat. Wie und auf welchem Weg dies erfolgt, liegt außerhalb der Regelungshoheit von DEMIS. Denkbar ist hier beispielsweise die Übermittlung der Meldungs-Id vom Primär- zum Sekundärlabor als Bestandteil des Probenbegleitscheins. Sofern der Datenaustausch zwischen Primär- und Sekundärlabor noch nicht vollständig digitalisiert ist, sollten jedoch Mechanismen vorgesehen werden, die sicherstellen, dass der entsprechende Identifier nicht "abgetippt" werden muss. Hier bietet sich - sofern papierbasierte Begleitscheine zum Einsatz kommen - u.U. eine Darstellung als QR-Code o.ä. an.

Weitergabe der Meldungs-ID

Es wird daher seit dem 29.06.2023 eine zusätzliche Seite in der Meldungsquittung angezeigt, die die Meldungs-ID als QR Code enthält. Diese zusätzliche Seite enthält auch Daten der nichtnamentlichen Person (Geschlecht, Geburtsmonat/-jahr, 3-Ziffern PLZ) und Kontaktdaten des Melders. Sie soll zusammen mit dem Probenbegleitschein an externe weiterführende Labore (z.B. NRZs) weitergegeben werden oder in Absprache mit den Empfängern unabhängig von der Probe z.B. per email verschickt werden. Die Angabe des Labor-Identifikators bezieht sich auf Angaben im spezifischen Probenbegleitschein. Einige weiterführende Labore fordern die Angabe eines vom Labor vergebenen Identifikators für den Patienten. Um die Zuordnung der Meldungs-ID zur Probe/zum Probenbegleitschein zu vereinfachen, falls diese nicht zeitgleich verschickt werden, kann dieser Labor-Identifikator unter der Meldungs-ID angegeben werden.

Auffinden der Meldungsquittung

Die Meldungsquittung wird nach jeder Meldung automatisch erzeugt und in Ihrem LIS als PDF abgelegt. Unterstützung zum Auffinden der Meldungsquittung können Sie von Ihren Kollegen der IT oder Ihrem LIS Hersteller erhalten. Gegebenenfalls lässt sich auch der Dateiname anpassen zum einfacheren Auffinden der Meldung. Meldungsquittungen aus dem Meldeportal können nach dem Melden selber abgespeichert werden. Der Dateiname enthält hier den Meldetatbestand, PLZ und Name der Betroffenen Person (z.B. CHLP_21481_Hallervorden, Dieter).

Integrierte genomische Surveillance.

Neben des Verweises auf die Ausgangsmeldung, wird die Meldungs-Id zur Verknüpfung von Sequenzdaten mit den zugehörigen Falldaten im Rahmen der integrierten genomischen Surveillance (RKI) benötigt. Hier werden Sequenz- und Metadaten gemäß §13 Abs. 4 IfSG an das RKI übermittelt. Die Verwendung der Meldungs-ID ist für die Übermittlung ZWINGEND erforderlich. Wird die Meldungs-ID nicht der Probe beigelegt oder automatisch nachgereicht, kann sie von den probeneinsendenden Laboren angefordert werden.