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Das TI-Ökosystem im Kontext Digitaler Gesundheitsanwendungen
Durch die DiGA-Verordnung sind Hersteller von Digitalen Gesundheitsanwendungen verpflichtet, Daten aus der DiGA auf Wunsch des Nutzenden in die elektronische Patientenakte (ePA) zu übertragen sowie die Anmeldung an der DiGA über die von den Kassen bereitgestellten digitale Identitäten der Versicherten (GesundheitsID) zu ermöglichen. Diese