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Der vorliegende Leitfaden wird iterativ weiterentwickelt Sollten relevante Aspekte und/oder Fragestellungen fehlen, bitten wir um Feedback über folgende Mailadresse: diga@gematik.de
Inhalte
Hersteller von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) müssen zukünftig unterschiedlichen Verpflichtungen im Kontext der Telematikinfrastruktur (TI) nachkommen. Der vorliegende Leitfaden soll DiGA-Hersteller bei der Umsetzung der TI-Anwendungsfälle unterstützen, indem alle notwendigen Informationen gebündelt und übersichtlich bereitgestellt werden. Er soll insbesondere:
- die TI-Anwendungsfälle und deren Umsetzung durch DiGA-Hersteller detailliert beschreiben,
- über DiGA-relevante Spezifikationsdokumente der gematik,
- über die bestehenden Möglichkeiten der Einrichtung eines Zugangs zur Telematikinfrastruktur und
- über bestehende Möglichkeiten/Angebote, die TI-Anwendungsfälle zu testen aufklären.
Das TI-Ökosystem im Kontext Digitaler Gesundheitsanwendungen
Durch die DiGA-Verordnung sind Hersteller von Digitalen Gesundheitsanwendungen verpflichtet, Daten aus der DiGA auf Wunsch des Nutzenden in die elektronische Patientenakte (ePA) zu übertragen sowie die Anmeldung an der DiGA über die von den Kassen bereitgestellten digitale Identitäten der Versicherten (GesundheitsID) zu ermöglichen. Diese