DEMIS Wissensdatenbank

In einigen Bundesländern gibt es Erweiterungen der Meldepflichten nach IfSG § 7. Insgesamt wurde zu diesem Zweck auch die Meldung von den 13 häufigsten in einzelnen Bundesländern zusätzlich meldepflichtigen Erregernachweisen in DEMIS ermöglicht. Dies ist über die DEMIS-Schnittstelle seit dem 29. Juni 2023 und im DEMIS-Meldeportal seit dem 21. August 2024 möglich. Es muss beachtet werden, dass entsprechende Meldungen ausschließlich innerhalb der jeweils betroffenen Bundesländer benutzt werden sollen.

CodeKurzbeschreibungBetroffene Bundesländer
ADEPAdenoviren, alle MaterialienSachsen
ASTPAstrovirenSachsen
BOBPBorrelia burgdorferiBerlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
CLTPClostridium tetaniMecklenburg-Vorpommern, Sachsen
CYMPCytomegalievirusSachsen
EAHPEntamoeba histolyticaMecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Thüringen
ETVPEnterovirus speciesSachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
GBSPGruppe-B-StreptokokkenSachsen
MPMPMycoplasma speciesSachsen
PINPParainfluenzavirusSachsen
PVBPParvovirus B 19Sachsen
SPYPGruppe-A-StreptokokkenThüringen

Warum sind nicht alle bundeslandspezifischen Meldepflichten von Erregernachweisen über DEMIS meldbar?

Für Erregernachweise, die bundesweit nach § 7 Abs. 3 IfSG nichtnamentlich meldepflichtig sind, gibt es keine bundeslandspezifischen Profile für die namentliche oder nichtnamentliche Meldung an Gesundheitsämter. Das betrifft z.B. Echinococcus species und Toxoplasma gondii (konnatale Infektionen).  Eine Umsetzung ins DEMIS ist bis auf weiteres nicht geplant.

Welche Labore sind betroffen?

Grundsätzlich müssen Labore die Meldepflicht des Bundeslandes, in dem sie sich befinden, umsetzen – zusätzlich zu den bundesweiten Meldepflichten. 
Daher bitten wir Sie zu überprüfen, 

  • ob Sie sich in einem der oben gelisteten Bundesländer befinden
  • und ggf. die entsprechenden Profile bei sich zu implementieren.

Dabei können Sie sich nach dem Allgemeinen Implementierungsleitfaden richten. 

Melden im Meldeportal

Grundsätzlich können Sie im Meldeportal nichts falsch machen, wenn Sie auf der Seite "Meldetatbestand" das Bundesland angeben, in dem Ihr Labor sich befindet. Dann stehen Ihnen alle Erreger zur Auswahl, die bundesweit meldepflichtig sind, sowie die in Ihrem eigenen Bundesland meldepflichtigen Erreger. Mehr zum Melden von Erregernachweisen im Meldeportal haben wir hier für Sie aufgeschrieben: Erregernachweis melden.

Informationen im Implementierungsleitfaden

In den ergänzenden Hinweisen im Implementierungsleitfaden finden Sie diese Informationen ebenso: https://simplifier.net/guide/rki.demis.laboratory/Home/guide-hints.guide.md?version=current

Die spezifischen Profile, ValueSets, etc. reihen sich im Implementierungsleitfaden/in Simplifier neben den regulären Meldetatbeständen nach §7 Abs. 1 IfSG ein. Implementieren Sie diese nur, wenn in Ihrem Bundesland eine entsprechende Meldepflicht gilt.


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