1. Einleitung
In DEMIS wurde am 19.03.2026 die Funktion der Folgemeldung ohne Angabe von Personendaten für
- Meldungen von Krankheiten gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 1a sowie § 6 Abs. 2 IfSG
- Meldungen von Erregernachweisen gemäß § 7 Abs. Nr. 1 IfSG
eingeführt.
1.1 Hintergrund
Bisher war eine Folgemeldung (zum Beispiel eine Ergänzung) zu einer bereits abgesetzten Meldung nur über die Statusangabe im Formularblatt "Meldetatbestand" möglich. Hier bestand Verbesserungsbedarf aus folgenden Gründen:
- Die meldende Einrichtung/Person muss erneut die Kontaktdaten der betroffenen Person eingeben, obwohl diese dem Gesundheitsamt bereits aus der Initialmeldung vorliegen, was vermeidbaren Aufwand verursacht.
- Die Eingabe der Meldungs-ID der initialen Meldung wurde bisher bereits abgefragt, die Angabe war jedoch nicht verpflichtend. Ohne Angabe der Meldungs-ID war die Zusammenführung im Gesundheitsamt nur schwer möglich und mit hohem Aufwand über den Abgleich der Kontaktdaten der betroffenen Person verbunden.
1.2 Was hat sich verändert?
Den Nutzenden ist es nun möglich eine Folgemeldung
- ohne Angabe von Personendaten
- jedoch mit Pflichtangabe der initialen Meldungs-ID
abzusetzen.
2. Folgemeldung ohne Angabe von Personendaten
2.1 Auswahl der Kachel auf der Startseite
Die Kachel "Folgemeldung" kann sowohl bei Meldungen von Krankheiten gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 1a sowie § 6 Abs. 2 IfSG (Abb. 1) als auch bei Meldungen von Erregernachweisen gemäß § 7 Abs. Nr. 1 IfSG direkt angewählt werden (Abb. 2).
| Erkrankungsmeldung | Erregernachweismeldung |
|---|---|
Abb. 1 | Abb. 2 |
2.2 Abfrage der initialen Meldungs-ID
Zum Öffnen der Formularseiten für die Folgemeldung wird in einem Popup die Meldungs-ID der initialen Meldung bzw. einer vorangegangenen Meldung abgefragt, auf die sich die Folgemeldung bezieht (Abb. 3+4).
Die Meldungs-ID ist Teil einer jeden DEMIS-Meldung und wird auf jeder Meldungsquittung angegeben (Abb. 5+6). Nur bei Eingabe einer existierenden Meldungs-ID werden die Formularseiten geöffnet.
| Erkrankungsmeldung | Erregernachweismeldung |
|---|---|
Abb. 3 | Abb. 4 |
| Ausschnitt aus einer Meldungsquittung Seite 1 |
|---|
Abb. 5
| Ausschnitt aus einer Meldungsquittung Seite 2 |
|---|
Abb. 6
2.3 Neuerungen in der Formularseite "Betroffene Person"
Die Informationen zur betroffenen Person liegen dem zuständigen Gesundheitsamt bereits aus der Initialmeldung vor. Es sind daher keine erneuten Angaben mehr notwendig (daher keine Pflichtfelder mehr), (Abb. 7 + 8).
Für Plausibilitätschecks im Kontext des Zusammenführens der Meldungen können wiederholt Angaben gemacht werden, z.B. zum Namen oder Geburtsmonat/-jahr.
| Erkrankungsmeldung | Erregernachweismeldung |
|---|---|
Abb. 7 | Abb. 8 |
2.4 Neuerungen in der Formularseite "Meldetatbestand"
Die Informationen sind hier zum Teil bereits vorausgefüllt und können nicht geändert werden (Abb. 9 + 10).
| Erkrankungsmeldung | Erregernachweismeldung |
|---|---|
|
|
Abb. 9 | Abb. 10 |
3. Anmerkungen
Angaben in allen anderen Feldern und Formularseiten bleiben unverändert und sollen bei Bedarf weiter ergänzt werden.
Folgemeldungen, in denen Personendaten korrigiert werden müssen (z. B. bei falscher Geburtsdatumsangabe in der initialen Meldung), können weiterhin über die Kachel der Initialmeldung auf der Formularseite "Meldetatbestand" mit entsprechender Statusangabe erfolgen.