Das Routing zum zuständigen Gesundheitsamt erfolgt anhand der Adressen in der Meldung. Sind mehrere gültige Adresse vorhanden, erfolgt eine Auswahl entsprechend des Typs der Adresse. Dabei kann auf die Adresse einer Einrichtung verwiesen werden (Einrichtungsadresse Betroffene Person) oder die Adresse direkt eingegeben werden. Bei der Betroffenen Person wird hier nach dem Typ des Aufenthaltsortes unterschieden (Adressnutzung).
Folgendes Bild zeigt in welcher Reihenfolge die Adressangaben ausgwertet werden.
Wird festgestellt, dass sich eine Anschrift nicht auf Deutschland bezieht, erfolgt sofort ein Fallback auf die nächste Anschrift.
Auswertung einer einzelnen Adresse
Das Meldungsrouting bezieht sämtlicher Anschriftenbestandteile in den Routingmechanismus mit ein. Die Ablauflogik für eine Anschrift wird dabei wie folgt umgesetzt:
Routing bei einem Krankenhausaufenthalt
Das abgebildete Routing wird zum Beispiel bei einem Krankenhausaufenthalt der betroffenen Person relevant. Es muss gemäß §9 Abs 1 und 2 IfSG, die Anschrift der Hauptwohnung oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes und, falls abweichend: Anschrift des derzeitigen Aufenthaltsortes in der Meldung angegeben werden. Dies ist bei einem Krankenhausaufenthalt der Fall. Zu einer betroffenen Person können somit in einer DEMIS Meldung mehrere Adressen vorliegen, der Hauptwohnsitz (primary address), der gewöhnliche Aufenthaltsort (ordinary address) und der derzeitige Aufenthaltsort (current address). Um welche Adresse es sich handelt wird über die Adressen extension Adressnutzung in der Ressource "Betroffene Person" angegeben. Das Routing erfolgt bei Angabe aller Adressmöglichkeiten erst auf den derzeitigen Aufenthaltsort, gefolgt vom gewöhnlichen Aufenthaltsort oder dem Hauptwohnsitz.
Bei einem Krankenhausaufenthalt muss die Adresse des Krankenhauses als derzeitiger Aufenthaltsort angegeben werden. Handelt es sich um das selbe Krankenhaus, das auch Einsender oder Melder ist, so kann auf die Adresse des Einsenders oder Melders verwiesen werden. Dies erfolgt über die Adressen Extension "Einrichtungsadresse Betroffene Person". In dieser Konstellation erhält das Gesundheitsamt, in dessen Einzugsgebiet das Krankenhaus liegt, die Meldung und kann ggf. das Gesundheitsamt der gewöhnlichen Anschrift bzw. dem Hauptwohnsitz informieren.
Wird sowohl auf die Adresse einer Einrichtung verweisen als auch gleichzeitig eine Adresse zur Betroffenen Person eingebenen, so wird die Meldung an die Einrichtung, auf die verwiesen wurde, gemeldet. Das Routing anhand der vorhandenen Adressdaten berücksichtigt erst alle Adressdaten der betroffenen Person, bevor der Fallback auf die Organisation/Person des Melders bzw, Einsenders erfolgt.
Zu beachten
In das hier dargestellte Konzept des Routings einer Meldung können sich mehrere Fehler einschleichen:
- Bitte achten Sie darauf, das immer ein Verweis auf eine Adresse oder die Adresse selbst für die betroffene Person angegeben ist.
- Wenn beides angegeben wird, eine Verweis und eine Adresse zur selben Adressnutzung, sollten diese nicht widersprüchlich sein.