DEMIS ist eine Infrastruktur für den Austausch von Daten.
Seit Juni 2020 ermöglicht DEMIS bundesweit die elektronische Meldung gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG). Meldepflichtige Personen/Einrichtungen gemäß § 8 IfSG setzen Meldungen über DEMIS ab. Die gemeldeten Daten werden über DEMIS verschlüsselt an das automatisch bestimmte zuständige Gesundheitsamt weitergeleitet. Die Gesundheitsämter verarbeiten die Daten und übermitteln diese an die zuständigen Landesbehörden sowie das RKI (siehe nebenstehende Abbildung).
In DEMIS umgesetzte Meldepflichten
Meldungen von Erregernachweisen gemäß § 7 Abs. Nr. 1 IfSG
Meldungen von Krankheiten gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 1a sowie § 6 Abs. 2 IfSG
Meldungen der Krankenhauskapazität auf nicht-intensivmedizinischen somatischen Stationen gemäß § 13 Abs. 7 IfSG
Akteure und Netzwerk
Alle Gesundheitsämter sowie ein Großteil der Labore und Krankenhäuser in Deutschland sind an DEMIS angebunden. Niedergelassene ärztlich tätige Personen befinden sich derzeit im Anbindungsprozess. Sukzessive werden alle Meldepflichtigen gemäß Infektionsschutzgesetz DEMIS als gemeinsame, zentrale Infrastruktur nutzen, um den gesetzlichen Meldepflichten nachzukommen bzw. Daten für die Surveillance von Infektionskrankheiten auszutauschen.
Für die zielgerichtete (Weiter-)Entwicklung der Infrastruktur steht das DEMIS-Team im kontinuierlichen Austausch mit den zur Meldung verpflichteten Akteuren, deren Interessensvertretern, den Gesundheitsämtern sowie Softwareherstellern: Es werden regelmäßig Sprechstunden und themenbezogene Informationstermine angeboten. Ebenso präsentiert das DEMIS-Team aktuelle Informationen in Gremientreffen und auf Konferenzen.
Anbindung und Authentisierung
Die Meldenden sind entweder über eine FHIR-Schnittstelle in der jeweils lokalen Software (z.B. LIS/KIS) oder über das DEMIS-Meldeportal an DEMIS angebunden. Um Meldungen absetzen zu können, bedarf es einer Authentisierung: Bei Anbindung über die FHIR-Schnittstelle erfolgt diese über ein Zertifikat, bei Nutzung des Meldeportals können sich Meldende über SMC-B in Verbindung mit dem gematik-Authenticator (sofern an die Telematik-Infrastruktur angebunden) oder über BundID gemäß Onlinezugangsgesetz authentisieren.
Die Möglichkeit zur Meldung steht damit allen Meldepflichtigen zur Verfügung – auch Einrichtungen, die nicht an die Telematik-Infrastruktur angebunden sind, wie zum Beispiel Kindertagesstätten und Schulen.
Für die Verarbeitung bzw. Auswertung und Übermittlung der Meldedaten gemäß IfSG stellt das RKI den Gesundheitsämtern und Landesbehörden kostenlos die Software SurvNet@RKI zur Verfügung.