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Nutzung des Meldeportals für Erregernachweise

Bei der jetzigen Implementation zur Meldung von Erregernachweisen über das Meldeportal handelt es sich um die 1. Ausbaustufe. Die meisten der nach §7 Abs.1 IfSG meldepflichtigen Erreger können nun über die Telematik Infrastruktur (Checkliste Öffentlicher Gesundheitsdienstprotokoll) gemeldet werden. Weitere Erreger kommen in der nächsten Ausbaustufe hinzu. Ebenfalls ergänzt wird dann die Möglichkeit zur Meldung von dazugehörigen Antibiogrammen (inkl. Carbapenemase-Determinanten). Gerne nehmen wir Rückmeldungen zur Anwendbarkeit unter demis-support@rki.de entgegen.

Was muss ich bei der Meldung eines Erregernachweises beachten?

  • Die Meldung erfolgt im Bereich "Melden" über insgesamt vier Formularteile die nacheinander befüllt werden müssen: Meldende Person > Betroffene Person > Meldetatbestand > Diagnostik
  • Zum finalen Abschicken des Formulars müssen alle Pflichtfelder (mit * gekennzeichnet) befüllt sein.
  • Ob alle Pflichtfelder befüllt sind, lässt sich oben links im Formular und an den Häkchen erkennbar.  
  • Eine Navigation durch die einzelnen Formularteile ist auch mit unbefüllten Pflichtfeldern möglich. 
  • Nach dem Absenden erhalten Sie eine Meldungsquittung in PDF-Form als Download. Je nach Browsereinstellungen wird diese sofort gespeichert, angezeigt oder ein "Speichern als" Dialog angeboten.

Meldende Person


Betroffene Person


Angaben zur betroffenen Person beinhalten die Adresse des Aufenthaltsortes. Diese ist wichtig, um das relevante Gesundheitsamt zu identifizieren, an dass die Meldung geschickt wird. Der derzeitige Aufenthaltsort bezeichnet den Ort, an dem sich die betroffene Person zum Zeitpunkt der Meldung aktuell aufhält. Der derzeitige Aufenthaltsort kann vom gewöhnlichen Aufenthaltsort bzw. vom Hauptwohnsitz der betroffenen Person z.B. bei einer Erkrankung am Urlaubsort oder Aufenthalt im Krankenhaus abweichen. Für die Meldung reicht die Angabe des derzeitigen Aufenthaltsortes sofern keine Abweichung vom gewöhnlichen Aufenthaltsort bzw. vom Hauptwohnsitz der betroffenen Person vorliegt

Meldetatbestand


Auf der Seite des Meldetatbestand befindet sich zwei Pflichtfelder, mit denen das Bundesland und die nachgewiesene Erregergruppe ausgewählt werden muss.



Wenn der Erreger ausgewählt wurde und es wird auf die nächste Seite der Diagnostik gewechselt, kann ein öfter wiederkehrender Erreger als Favorit benannt werden, was eine erneute Auswahl aus dem Dropdown- Menü unnötig macht und bei der nächsten Eingabe auf der Seite des Meldetatbestand angezeigt wird. Dort kann dieser Favorit auch wieder entfernt werden über den "Mülleimer".


Diagnostik


Zur Eingabe des Erregernachweises gibt es die Rubriken „Probe“ und „Diagnostik“. Derzeit kann eine Meldung nur mit einer Probe abgesetzt werden. Wird ein zweites, anderes Probenmaterial verwendet, so muss eine neue Meldung erstellt werden.

Eingaben die zum Erregernachweis benötigt werden sind das Probeneingangsdatum, Material, Methode und der nachgewiesene Erreger (so spezifisch wie möglich). Weitere Nachweismethoden, Antibiotikaresistenzen oder Nachweise von Resistenzdeterminanten können hinzugefügt werden.



Einige Erregernachweise, insbesondere Toxinbildner wie z.B. Corynebacterium spp., oder Nachweise eines spezifischen Antigen wie bei HBV und HCV haben die zusätzliche Angabe eines Analyten. Für die korrekte Abbildung der Meldung in den Gesundheitsämtern ist hier darauf zu achten, dass der direkte Toxinnachweis (z.B. Diphtherietoxin per Elek-Test) mit der Methode "Toxinnachweis" gemeldet wird. Die Kombination mit "Nukeinsäurenachweis" als Methode impliziert den Nachweis des Toxingens.

Am Ende der Diagnostik erfolgt der Befund. Hierbei kann es sich um eine endgültige Befundung handeln, eine vorläufige Befundung oder ein vormaliger Befund kann ergänzt oder korrigiert werden. Der Befund kann um eine kurze Zusammenfassung oder Hinweise zur Diagnositk die über die Auswahlfelder hinausgehen ergänzt werden. Bei einer Ergänzungs- oder Korrekturmeldung soll die initiale Meldungs-ID angegeben werden, die Sie der ersten Meldungsquittung entnehmen. Nach jedem Senden erhalten Sie eine Meldungsquittung in PDF-Form als Download. Je nach Browsereinstellungen wird diese sofort gespeichert, angezeigt oder ein "Speichern als" Dialog angeboten.