DEMIS Wissensdatenbank

ThemaMeldepflichten
FrageKönnen Nachweise gemäß § 7.3 IfSG in DEMIS gemeldet werden?
Antwort

Nachweise gemäß § 7 Absatz 3 IfSG werden per Meldebogen nichtnamentlich direkt an das Robert Koch-Institut (RKI) gemeldet.

Die Meldebögen erhalten Labore über das Kontaktformular

oder per Post:
Robert Koch-Institut
Abt. für Infektionsepidemiologie
Labor-/Arztmeldung
Nordufer 20
13353 Berlin

Die Möglichkeit, Nachweise gemäß § 7 Absatz 3 IfSG über DEMIS melden zu können, wird voraussichtlich im 4. Quartal 2025 umgesetzt.