Nachweise gemäß § 7 Absatz 3 IfSG werden per Meldebogen nichtnamentlich direkt an das Robert Koch-Institut (RKI) gemeldet. Die Meldebögen erhalten Labore über das Kontaktformular oder per Post: Robert Koch-Institut Abt. für Infektionsepidemiologie Labor-/Arztmeldung Nordufer 20 13353 Berlin Die Möglichkeit, Nachweise gemäß § 7 Absatz 3 IfSG über DEMIS melden zu können, wird voraussichtlich im 4. Quartal 2025 umgesetzt. |