Die Möglichkeit, Nachweise gemäß § 7 Abs. 3 IfSG über DEMIS melden zu können, wird aktuell umgesetzt. In der DEMIS-Testumgebung steht dieses Feature für Ihre Vorbereitungen zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie hier: Meldung gemäß § 7 Abs. 3 IfSG über DEMIS Bis zum Rollout in der DEMIS-Produktivumgebung können Nachweise gemäß § 7 Abs. 3 IfSG weiterhin per Meldebogen nichtnamentlich direkt an das Robert Koch-Institut (RKI) gemeldet werden. Die Meldebögen erhalten Labore auf Anfrage per E-Mail an labinfo@rki.de. |