Mit dem heutigen Newsletter möchten wir Sie auf folgende Themen auf der DEMIS-Wissensdatenbank hinweisen:
Meldung von Tuberkulose
Bei dem Nachweis von M. tuberculosis handelt es sich um eine komplexe Diagnostik, die sich in entsprechend vielen Einzelschritten widerspiegelt. So folgt auf den mikroskopischen Nachweis die PCR gefolgt vom kulturellen Nachweis. Auf den verschiedenen Etappen gibt es zudem die Möglichkeit Resistenzgene oder Resistenzen nachzuweisen. Häufig sind zwei Labore in der diagnostischen Kette beteiligt. Entsprechend schwierig wird es für die Mitarbeitenden der Gesundheitsämter, die einzelnen Meldevorgänge und Meldungen richtig zuzuordnen und in die Fallmaske zu übernehmen. Gerade bei der Meldung von M. tuberculosis ist es daher immens wichtig, dass die Meldungen richtig kodiert sind und das Lifecyclemanagement eingehalten wird. Im Moment ist die Qualität der Meldungen aus den Laboren größtenteils noch nicht ausreichend und es herrscht noch sehr viel Unmut in den Gesundheitsämtern über die eingehenden Meldungen.
Auf dieser Seite in der DEMIS-Wissensdatenbank https://wiki.gematik.de/x/PAv3Hg können Sie sich ausführlich über den Aufbau einer Meldung von M. tuberculosis informieren. Auf der Seite zu den Beispielmeldungen für Labore finden Sie drei ausführliche Beispiele mit vielen Meldevorgängen über zwei Labore hinweg und Informationen, wie die einzelnen diagnostischen Ergebnisse gemeldet werden können https://wiki.gematik.de/pages/viewpage.action?pageId=413861286#Beispielef%C3%BCrLabormeldungen-MYTP(Mycobacteriumtuberculosis,Mycobacteriumafricanum,Mycobacteriumbovis)
Meldung von Hepatitis-B-Virus
Vollständiger Artikel in der DEMIS-Wissensdatenbank: https://wiki.gematik.de/x/NxHaIQ
Im März 2024 haben wir neue Informationen für Labore auf der DEMIS-Wissensdatenbank veröffentlicht, und zwar zur Meldung von Nachweisen von Hepatitis-B-Virus (HBV). Wir beschreiben hier die Meldung des HBV-Zusatztestes. Aus Meldungen werden im Gesundheitsamt Fälle angelegt, hier spielt die Falldefinition eine wichtige Rolle. Ein einzelner HBs-Antigen-Nachweis muss noch einmal bestätigt werden, damit die Falldefinition erfüllt ist. Wird zur Bestätigung ein HBsAg-Neutralisationstest durchgeführt, wird dieser häufig als Zusatztest bezeichnet. Für die Verarbeitung im Gesundheitsamt ist es wichtig, dass die Informationen über alle durchgeführten Tests in der Meldung enthalten sind. Der Zusatztest sollte daher über den Code (65633-0 oder 7905-3) immer zusätzlich angegeben werden, wenn er durchgeführt wurde.
Meldung bundeslandspezifischer Meldetatbestände
Vollständiger Artikel in der DEMIS-Wissensdatenbank: https://wiki.gematik.de/x/gEjaIQ
In einigen Bundesländern gibt es Erweiterungen der Meldepflichten nach IfSG §7. Dabei werden zusätzliche meldepflichtige Erreger benannt oder die Meldepflichten innerhalb des Bundeslandes erweitert. Insgesamt wurde zu diesem Zweck auch die Meldung von den 13 häufigsten in einzelnen Bundesländern zusätzlich meldepflichtigen Erregernachweisen in DEMIS ermöglicht. Dies ist bereits seit 29. Juni 2023 möglich. Diese sind derzeit ausschließlich über die Schnittstelle meldbar und stehen noch nicht im Meldeportal zur Verfügung.
Derzeit wird die Meldung dieser 13 Erregernachweise für Meldungen gemäß §7 Abs.1 IfSG über die DEMIS-Schnittstelle ermöglicht. Es muss beachtet werden, dass entsprechende Meldungen ausschließlich innerhalb der jeweils betroffenen Bundesländer abgesetzt werden dürfen.
Neben dem Artikel in der DEMIS-Wissensdatenbank finden Sie auch in den ergänzenden Hinweisen im Implementierungsleitfaden weiterführende Informationen hierzu: https://simplifier.net/guide/rki.demis.laboratory/Home/guide-hints.guide.md?version=current