hfDas Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) ermöglicht seit Juni 2020 bundesweit die elektronische Meldung gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG). Mit DEMIS wird das Meldesystem für Infektionskrankheiten gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) weiterentwickelt und verbessert. Insbesondere wird – beginnend bei den Meldenden (Ärztinnen und Ärzte, Labore, andere) – eine durchgängig elektronische Informationsverarbeitung ermöglicht. Durch die elektronische Meldung liegen die Informationen schneller und vollständiger beim Gesundheitsamt vor und Infektionsschutzmaßnahmen können zeitnah eingeleitet werden, um z.B. weitere Infektionen zu verhindern. Gleichzeitig werden die Aufwände für das Absetzen der Meldung bei den Laboren und für die Verarbeitung der Meldung in den Gesundheitsämtern reduziert. Die elektronische Meldung löst die Meldung per Fax ab, wodurch die Übertragung der personenbezogenen Daten sicherer wird.
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