Die Meldepflicht gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) ermöglicht die frühe Erkennung von Infektionskrankheiten und das rechtzeitige Einleiten von Infektionsschutzmaßnahmen, 
um weitere Übertragungen zu verhindern. Gemäß § 14 Abs. 8 IfSG müssen Meldungen elektronisch erfolgen. Dafür stellt das Robert Koch-Institut (RKI) im Auftrag des BMG und in
Zusammenarbeit mit der gematik seit 2020 das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) bereit. 
Die Nutzung von DEMIS ist für alle Gesundheitsämter und Meldepflichtigen verpflichtend (§ 14 Abs. 8 IfSG).  
DEMIS Wissensdatenbank
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