Mit dem heutigen Newsletter möchten wir Sie auf folgende Themen auf der DEMIS-Wissensdatenbank hinweisen:
Alte Simplifier-Projekte
Eine ausführliche Beschreibung finden Sie hier: https://wiki.gematik.de/x/kuhyIg
Aufgrund von Umstrukturierungen der Simplifier-Projekte haben sich die URLs zu all den DEMIS-Projekten geändert. Anbei finden Sie die neuen Links.
- DEMIS-Erregernachweismeldung (§7): https://simplifier.net/rki.demis.laboratory
- DEMIS-Erkrankungsmeldung (§6): https://simplifier.net/rki.demis.disease
- DEMIS-Basismeldeinhalte: https://simplifier.net/rki.demis.common
Grundsätzlich erkennen Sie die neuen Links daran, dass sie https://simplifier.net/rki.demis.~Projektname~ lauten.
Nutzung von Sonderzeichen in der Meldung
Eine ausführliche Beschreibung zur Nutzung bzw. Vermeidung von Sonderzeichen finden Sie hier: https://wiki.gematik.de/x/AygfIg
In letzter Zeit ist es gelegentlich dazu gekommen, dass Meldungen von DEMIS abgelehnt wurden, obwohl diese scheinbar korrekt implementiert sind - zumindest wenn man sie mit dem Implementierungsleitfaden vergleicht. Das liegt möglicherweise daran, dass Sonderzeichen in ungewöhnlichen Situationen benutzt wurden, die vom DEMIS-Backend als mögliches Sicherheitsrisiko detektiert wurden. Im Rahmen der OWASP-RuleSets werden Kombinationen oder Häufungen vermeintlich normaler Sonderzeichen geblockt werden, etwa zwei Bindestriche hintereinander (- -) oder ` als Apostroph anstatt è oder à. Einzelne Zeichen werden nie geblockt.
Sonderzeichen, die ein höheres Risiko haben, geblockt zu werden (als Teil bestimmter Kombinationen):
- ` (Accent aigu)
- ' (Apostroph)
- \ (Backslash)
- $ (Dollarzeichen)
- & (Und-zeichen)
- { (offene geschwungene Klammern)
Versuchen Sie, die Benutzung von Sonderzeichen in Ihren Meldungen weitestgehend zu reduzieren. Außerdem sollten Sie Sonderzeichen gemäß der deutschen Rechtschreibung nutzen, auch bei automatisierten Prozessen. So vermeiden sie automatisch auffällige Kombinationen von Sonderzeichen.
Pflichtangaben in DEMIS-Meldungen - vom Probenentnahmedatum bis zur Erregerspezies
den vollständigen Artikel finden Sie hier: https://wiki.gematik.de/x/Js0VIw
In DEMIS gibt es technische Pflichtfelder, die ausgefüllt sein müssen, damit eine Meldung korrekt verarbeitet und an das zuständige Gesundheitsamt zugestellt werden kann. Einige Informationen, wie die Kontaktdaten der betroffenen Person, sind es jedoch nicht, da es vorkommen kann, dass diese Information im Labor nicht vorliegt - dennoch muss eine Meldung erfolgen (§ 9 Abs. 3 IfSG) und wir ermöglichen dies technisch.
Kurz gesagt: Mittels der Unterscheidung von gesetzlichen Pflichtangaben und technischen Pflichtfeldern gewährleisten wir, dass Sie Ihrer Meldepflicht nachkommen können, selbst wenn Ihnen im Einzelfall nicht alle Informationen zum Zeitpunkt der Meldung vorliegen.
Grundsätzlich gilt jedoch: Alle in DEMIS abgefragten Informationen sind laut IfSG meldepflichtig. Pflichtfelder in DEMIS sind rein technischer Natur. Gemäß § 9 Abs. 3 IfSG müssen Sie alle Ihnen vorliegenden Informationen im Meldeformular angeben, um die Meldepflicht zu erfüllen.
Wir erhalten Feedback, dass häufig entscheidende Informationen nicht vorliegen, die bei Rückruf aber bekannt sind. Sie hätten also direkt mit gemeldet werden können und sollen. Dazu gehören unter anderem das Datum der Probenentnahme, die Kontaktdaten der betroffenen Person (insb. Telefonnummern) oder die konkrete Erregerspezies bei Bestimmung (z.B. bei Campylobacter sp. oder Plasmodium sp.).
Daher möchten wir Sie hiermit bitten zu prüfen, ob diese Angaben häufiger erfolgen können, als sie derzeit gemacht werden. Möglicherweise reicht es ein paar Einstellungsänderung in Ihrem LIS/LIMS vorzunehmen, damit diese Informationen übermittelt werden, sofern sie vorhanden sind.