Antwort | In den Anforderungen an die LDTv2-Datenstrukturen werden die betreffenden Felder folgendermaßen definiert: "demis_einsender_ansprechpartner" – Ansprechpartner der Einsenderorganisation, falls vorhanden [SOLL] "demis_einsender_telefon" – Telefonnummer der Einsenderorganisation, falls vorhanden [SOLL] "demis_einsender_fax" – Faxnummer der Einsenderorganisation, falls vorhanden [SOLL] "demis_einsender_email" – E-Mail-Adresse der Einsenderorganisation, falls vorhanden [SOLL]
Hier fehlt der Hinweis bzw. die Einschränkung, dass die Nennung mindestens eines Kommunikationsmittels verpflichtend ist. Das heißt, wenn die Telefonnummer nicht zur Verfügung steht, muss eine andere Angabe erfolgen, damit eine Meldung erfolgreich zugestellt werden kann. |
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