DEMIS Wissensdatenbank

Das Routing zum zuständigen Gesundheitsamt erfolgt anhand der Adressen in der Meldung. Sind mehrere gültige Adressen vorhanden, erfolgt eine Auswahl entsprechend des Typs der Adresse. Dabei kann auf die Adresse einer Einrichtung verwiesen werden (Einrichtungsadresse "Betroffene Person") oder die Adresse direkt eingegeben werden. Bei der betroffenen Person wird hier nach dem Typ des Aufenthaltsortes unterschieden (Adressnutzung).

Folgendes Bild zeigt in welcher Reihenfolge die Adressangaben ausgewertet werden.MeldungsroutingGesundheitsamt RoutingexistiertGA zu AdresseBetroffenen-Einrichtung(FacilityAddressNotifiedPerson)existiertGA zu AdresseBetroffene Personcurrent address(derzeitiger Aufenthaltsort)existiertGA zu AdresseBetroffene Personordinary address(gewöhnlicher Aufenthaltsort)existiertGA zu AdresseBetroffene Personprimary address(Wohnort)existiertGA zu AdresseBetroffene Person existiertGA zu AdresseEinsender-EinrichtungexistiertGA zu AdresseEinsenderexistiertGA zu AdresseMelder-EinrichtungexistiertGA zu AdresseMelder"Notifier and notifier facility not available"

Wird festgestellt, dass sich eine Anschrift nicht auf Deutschland bezieht, erfolgt sofort ein Fallback auf die nächste Anschrift.

Auswertung einer einzelnen Adresse

Das Meldungsrouting bezieht sämtliche Anschriftenbestandteile in den Routingmechanismus mit ein. Die Ablauflogik für eine Anschrift wird dabei wie folgt umgesetzt:



Routing bei einem Krankenhausaufenthalt

Das abgebildete Routing wird zum Beispiel bei einem Krankenhausaufenthalt der betroffenen Person relevant. Es müssen gemäß §9 Abs. 1 und 2 IfSG die Anschrift der Hauptwohnung oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes und, falls abweichend, die Anschrift des derzeitigen Aufenthaltsortes in der Meldung angegeben werden. Dies ist bei einem Krankenhausaufenthalt der Fall. Zu einer betroffenen Person können somit in einer DEMIS-Meldung mehrere Adressen vorliegen, der Hauptwohnsitz (primary address), der gewöhnliche Aufenthaltsort (ordinary address) und der derzeitige Aufenthaltsort (current address). Um welche Adresse es sich handelt wird über die "Adressen extension" (Adressnutzung) in der Ressource "Betroffene Person" angegeben. Das Routing erfolgt bei Angabe aller Adressmöglichkeiten erst auf den derzeitigen Aufenthaltsort, gefolgt vom gewöhnlichen Aufenthaltsort oder dem Hauptwohnsitz.

Bei einem Krankenhausaufenthalt muss die Adresse des Krankenhauses als derzeitiger Aufenthaltsort angegeben werden. Handelt es sich um dasselbe Krankenhaus, das auch einsendet bzw. meldet, kann auf die entsprechende Adresse verwiesen werden. Dies erfolgt über die "Adressen extension" "Einrichtungsadresse Betroffene Person". In dieser Konstellation erhält das Gesundheitsamt, in dessen Einzugsgebiet das Krankenhaus liegt, die Meldung und kann ggf. das Gesundheitsamt der gewöhnlichen Anschrift bzw. des Hauptwohnsitzes der betroffenen Person informieren.

Wird sowohl auf die Adresse einer Einrichtung verwiesen als auch gleichzeitig eine Adresse zur betroffenen Person eingegeben, so wird die Meldung an die Einrichtung, auf die verwiesen wurde, gemeldet. Das Routing anhand der vorhandenen Adressdaten berücksichtigt erst alle Adressdaten der betroffenen Person, bevor der Fallback auf die Organisation/Person unter "Meldende Person erfolgt.

Zu beachten

In das hier dargestellte Konzept des Routings einer Meldung können sich mehrere Fehler einschleichen: 

  • Bitte achten Sie darauf, dass immer ein Verweis auf eine Adresse oder die Adresse selbst für die betroffene Person angegeben ist. 
  • Wenn beides angegeben wird, einen Verweis und eine Adresse zur selben Adressnutzung, sollten diese nicht widersprüchlich sein.

Beispielmeldung

UNPROCESSED_Routing_an_GA_Submitting_Facility.xml