Das Meldungsrouting lässt eine fein granulare Bestimmung des zuständigen Gesundheitsamtes zu. Die in der Meldung potentiell enthaltenen Anschriften werden sequenziell abgearbeitet, um das bestmöglich passende Gesundheitsamt zu finden. Neben der betroffenen Person werden nun als Fallback auch die Angaben zum Einsender der Probe oder zum Melder (in dieser Reihenfolge) berücksichtigt.
Eine weitere Veränderung am Meldungsrouting sieht die Einbeziehung sämtlicher Anschriftenbestandteile in den Routingmechanismus mit ein. Die Ablauflogik für eine Anschrift wird dabei wie folgt umgesetzt:
Wird festgestellt, dass sich eine Anschrift auf ein anderes Land bezieht, erfolgt sofort ein Fallback auf die nächste Anschrift.