Update 14.03.2024
Die folgenden Inhalte beschreiben den ursprünglichen Scope des MVP. Dieser wurde inzwischen geändert. Aktualisierte Informationen finden Sie in den Folien des 5. Industriedialogs.
Zweck der Push-Benachrichtigungen
Der Versicherte muss über bestimmte Vorgänge, etwa das Eintreffen neuer E-Rechnungen oder Hinweise seitens des KTR zu Einreichungen, aktiv informiert werden - siehe auch die in den entsprechenden Use Cases und Workflows vorgesehenen Push-Benachrichtigungen. Diese Push-Benachrichtigungen sollen vom eRg FD ausgelöst werden können und zu einer Mitteilung an den Versicherten über das von ihm genutzte Frontend des Versicherten (FdV) führen. Die technische Umsetzung der Benachrichtigung soll dabei dem Anbieter des FdV überlassen bleiben. Mögliche Umsetzungen wären Push-Mitteilungen auf dem Handy bei einem FdV, das als mobile App umgesetzt wird. Denkbar wäre auch eine Benachrichtigung in Form einer E-Mail an die verifizierte E-Mail-Adresse des Versicherten. Andere Lösungen sind nicht ausgeschlossen.
Die Push-Benachrichtigung darf jedoch nur folgende Informationen enthalten:
- Typ der Benachrichtigung - siehe Tabelle unten.
- Empfänger der Benachrichtigung (Identifikation des Versicherten)
Die Push-Benachrichtigung dient primär dazu, die Aufmerksamkeit des Versicherten zu wecken. Der eigentliche Inhalt oder Gegenstand der Benachrichtigung befindet sich im Fachdienst und wird für den Versicherten erst über das FdV ersichtlich.
Nachrichten-Typen
Tabelle 9 : Typen von Push-Benachrichtigungen
Typ der Nachricht | Erläuterung (Bedeutung der Push-Benachrichtigung aus Sicht des Versicherten) |
---|---|
NEUE_RG | Es liegen eine neue E-Rechnung und ggf. zugehörige Dokumente vor. |
PAPIERKORB | Eine E-Rechnung und ggf. zugehörige Dokumente wurden vom Fachdienst in den Papierkorb verschoben, da diese zu lange unbearbeitet im Zustand OFFEN oder ERLEDIGT im Fachdienst lagen. Es wird eine automatische Löschung nach Ablauf einer Frist erfolgen, wenn der Nutzer nichts dagegen unternimmt. |
KTR_INFO | Es liegt eine Information oder Rückfrage des KTR zu einem Einreichungsvorgang vor. |
KTR_ABSCHLUSS | Der KTR hat die Bearbeitung eines Einreichungsvorgangs abgeschlossen. |
BERECHTIGUNG_INITIIERT | Der Initiator einer Berechtigung hat die Berechtigung angelegt und wartet auf eine Bestätigung. |
BERECHTIGUNG_BESTAETIGT | Eine noch unbestätigte oder bereits abgelehnte Berechtigung wird bestätigt. |
BERECHTIGUNG_ABGELEHNT | Eine noch unbestätigte oder bereits gültige Berechtigung wird abgelehnt. |
Damit Push-Benachrichtigungen ausgelöst werden können, muss jeder FdV-Anbieter eine Schnittstelle bereitstellen (kurz: PN-Schnittstelle für Push Notification), über die der Fachdienst Push-Benachrichtigungen auslösen kann.
Für die PN-Schnittstelle gilt:
- Die PN-Schnittstelle muss im Rahmen der Registrierung des FdV ebenfalls registriert werden
- Die PN-Schnittstelle muss sich gegenüber dem eRg FD sicher authentisieren, der eRg FD muss die PN-Schnittstelle sicher authentifizieren können.
- Der Datenaustausch zwischen eRg FD und PN-Schnittstelle muss verschlüsselt erfolgen
- Der eRg FD muss auf Basis der FdV-Registrierung stets eine sichere Verbindung zu der entsprechenden PN-Schnittstelle herstellen können.
- Der eRg FD darf beim Versenden von Push-Benachrichtigungen über die PN-Schnittstelle nicht weitere Daten außer dem Typ der Benachrichtigung und dem Identifikator des Empfängers übermitteln. Der eigentliche Gegenstand der Mitteilung an den Versicherten - etwa die Inhalte einer neuen E-Rechnung, der Typ und Gegenstand einer initiierten Berechtigung oder die Rückmeldung des KTR zu einer Einreichung - kann der Versicherte nur über das FdV nach erfolgter Authentifizierung einsehen.
Die PN-Schnittstelle muss die Push-Benachrichtigung in einer Weise umsetzen, dass ein Mitlesen durch Dritte oder eine Profilbildung über den Versicherten bestmöglich ausgeschlossen wird.