DEMIS Wissensdatenbank

Was wird gemeldet

Für die Meldung von Hepatitis-B-Virus (HBV) besteht nach §7 Abs. 1 IfSG Satz x eine Meldepflicht für alle Nachweise. Die Ausschlusskriterien für eine Meldung sind, dass dem behandelnden Arzt, dem nachweisenden Labor oder dem zuständigen Gesundheitsamt Informationen vorliegen, dass eine Infektion mit dem Hepatitis-B-Virus bereits zu einem früheren Zeitpunkt nachgewiesen wurde. Dann muss keine Meldung über den Nachweis erfolgen (https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/Falldefinition/Downloads/Falldefinitionen_des_RKI_2019.pdf).

Die verarbeiteten Daten zu meldepflichtigen Nachweisen von Krankheitserregern werden anhand der Falldefinitionen, die durch das Robert Koch-Institut entsprechend den jeweiligen epidemiologischen Erfordernissen erstellt wurden, durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsämter bewertet (siehe §11 Abs.1 und 2 IfSG).

Für den Labordiagnostischen Nachweis gilt damit Folgendes:

Labordiagnostischer Nachweis

Positiver Befund mit mindestens einer der beiden folgenden Methoden:

[direkter Erregernachweis nur aus Blut:]

  • Nukleinsäurenachweis (z.B. PCR),
  • HBs-Antigennachweis (z.B. ELISA), bestätigt durch mindestens eine der drei folgenden Methoden:
    • Zusatztest (z.B. HBsAg-NT),
    • Anti-HBc-Gesamt-Antikörpernachweis (indirekter (serologischer) Nachweis),
    • HBe-Antigennachweis.

Zusatzinformation

  • Wenn vorhanden, bitte zusätzlich angeben:
    • Anti-HBc-IgM Antikörpernachweis (z.B. ELISA),
    • Vorausgegangener negativer HBV-DNA- oder HBsAg-Status innerhalb der letzten 6 Monate.
  • Die Bewertung von Antigen- und Antikörpernachweisen setzt die Kenntnis eines eventuellen zeitlichen Zusammenhangs mit einer Hepatitis-B-Impfung voraus.

Meldung des HBs-Antigennachweises

Auf dem bisherigen Meldebogen wurden zwei Häckchen gesetzt, bei Antigennachweis und Zusatztest.

Für die elektronische Meldung des HBs-Antigennachweises stehen verschiedene LOINC im ValueSet LaboratoryTestHBVP zur Verfügung. Auch bei der DEMIS Meldung müssen beide Angaben erfolgen, mit zwei separaten LOINC Codes. Da viele Meldungen mittlerweile automatisch durch ein positives serologisches Ergebnis ausgelöst werden, kann nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass mit dem positiven HBs-Antigennachweis der Zusatztest "mitgemeint" ist. Die automatische Übernahme in die Software im Gesundheitsamt ist unvollständig. Die Falldefinition ist nicht erfüllt. Es kommt zu zahlreichen Nachfragen und Beschwerden beim RKI und in den Laboren.

LOINC Codes für den HBs-Antigennachweis:

5195-3Hepatitis B virus surface Ag [Presence] in Serum
5196-1Hepatitis B virus surface Ag [Presence] in Serum or Plasma by Immunoassay

LOINC Codes für den Zusatztest:

65633-0Hepatitis B virus surface Ag [Presence] in Serum or Plasma by Confirmatory method
7905-3Hepatitis B virus surface Ag [Presence] in Serum or Plasma by Neutralization test

Wenn ihr LIS Hersteller nur die Programmierung eines LOINC Code erlaubt, dann melden Sie den Antigennachweis NUR mit einem der beiden LOINC Codes für den Zusatztest. Hier ist davon auszugehen, dass dann der HBs-Antigennachweis "mitgemeint" ist, weil er in der diagnostischen Kette davor erfolgte.




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