DEMIS Wissensdatenbank

In einigen Bundesländern gibt es Erweiterungen der Meldepflichten nach IfSG §7. Insgesamt wurde zu diesem Zweck auch die Meldung von den 13 häufigsten in einzelnen Bundesländern zusätzlich meldepflichtigen Erregernachweisen in DEMIS ermöglicht. Dies ist bereist seit 29. Juni 2023 möglich.

CodeKurzbeschreibungBetroffene Bundesländer
ADEPAdenovirus, alle MaterialienSachsen
ASTPAstrovirenSachsen
BOBPBorrelioseRheinland-Pfalz, Bayern, Saarland, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
CLTPTetanusMecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt
CYMPCytomegalievirusSachsen
EAHPAmoebiasis, Entamoeba histolyticaMecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt
ETVPEnterovirenSachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
GBSPGruppe-B-Streptokokken (GBS)Sachsen
HFMPHand-Fuß-Mund-KrankheitSachsen
MPMPMycoplasmenSachsen
PINPParainfluenzaSachsen
PVBPRingelröteln, Parvovirus B 19Sachsen
SPYPScharlach, Beta-hämolysierenden Streptokokken der Gruppe ASachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

Derzeit wird die Meldung dieser 13 Erregernachweise für Meldungen gemäß § 7 Abs.1 IfSG über die DEMIS-Schnittstelle ermöglicht. Es muss beachtet werden, dass entsprechende Meldungen ausschließlich innerhalb der jeweils betroffenen Bundesländer benutzt werden dürfen.

Diese sind derzeit ausschließlich über die Schnittstelle meldbar und stehen im Meldeportal noch nicht zur verfügung.

Welche Labore sind betroffen?

Grundsätzlich müssen Labore die Meldepflicht des Bundeslandes in dem sie liegen, umsetzen – zusätzlich zu den bundesweiten Meldepflichten. Daher bitten wir Sie zu überprüfen, ob sie sich in einem der oben gelisteten Bundesländer befinden und ggf. die entsprechenden Profile bei sich zu implementieren. Dabei können Sie sich nach dem Allgemeinen Implementierungsleitfaden richten. Jede Erfüllung der bundeslandspezifischen Meldetatbestände muss laborseitig gemeldet werden, unabhängig davon, ob die Adresse der Person, deren Probe untersucht wird, außerhalb des eigenen Bundeslandes liegt.

Informationen im Implementierungsleitfaden

In den Ergänzenden Hinweisen im Implemenierungsleitfaden finden Sie diese Informationen ebenso: https://simplifier.net/guide/rki.demis.laboratory/Home/guide-hints.guide.md?version=current

Die spezifischen Profile, ValueSets, etc. reihen sich im Implementierungsleitfaden/in Simplifier neben den regulären Meldetatbeständen nach §7 Abs. 1 IfSG ein. Implemenieren Sie diese nur, wenn in Ihrem Bundesland eine entsprechende Meldepflicht gilt.

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