Antwort | Mit der Einführung von DEMIS sollte sich am bisherigen Meldeverhalten nichts ändern. Es sollte nach wie vor die Gesamtkonstellation bewerten werden und nur falls eine akute Infektion angenommen wird, sollte eine Meldung getätigt werden. Allgemeingültige Vorgaben für die Meldung einzelner Nachweise können nicht gegeben werden. Wenn eine unvollständige Befundung an das Gesundheitsamt gemeldet wird, weil einzelne Erregernachweise automatisch gemeldet werden, sollte dies auf jeden Fall in der Meldung genannt werden. Das heißt, wenn Sie z.B. einen positiven IgM- oder IgA-Nachweis melden, aber z.B. nicht wissen wie der Impfstatus oder der IgG-Status ist oder dass noch ein Nukleinsäure-Nachweis erfolgen wird, dann sollte dies in den Hinweisfeldern in der Meldung ergänzt werden. Der Gesamtbefund muss dann nach dem finalen Test erfolgen, auch wenn dieser negativ ist. Wer meldet - das Labor, das den Erstnachweis durchgeführt hat oder das Labor, das den weiterführenden Test durchgeführt hat (wenn es sich um unterschiedliche Labore handelt) - wird im Rahmen des Lifecyclemanagements in verschiedenen Szenarien beschrieben (https://go.gematik.de/demis-lifecycle-lab). Werden zum gleichen Zeitpunkt zusätzlich zum positiven Nachweis auch negative Nachweise (z.B. IgA+, IgG-) zum gleichen Erreger/zur gleichen Probe erzielt, so müssen diese mitgemeldet werden. |
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