Antwort | Mit der Einführung von DEMIS sollte sich am bisherigen Meldeverhalten nichts ändern. Es sollte nach wie vor die Gesamtkonstellation bewerten werden und nur falls eine akute Infektion angenommen wird, sollte eine Meldung getätigt werden. Es sollte immer der Gesamtbefund mit ALLEN Ergebnissen gemeldet werden. Dies kann über mehrere Meldungen über mehrere Tage gemacht werden. Wenn eine unvollständige Befundung an das Gesundheitsamt gemeldet wird, weil einzelne Erregernachweise automatisch gemeldet werden, sollte dies auf jeden Fall in der Meldung genannt werden. Das heißt, wenn Sie z.B. einen positiven IgM- oder IgA-Nachweis melden, aber z.B. nicht wissen wie der Impfstatus oder der IgG-Status ist oder dass noch ein Nukleinsäure-Nachweis erfolgen wird, dann sollte dies in den Hinweisfeldern in der Meldung ergänzt werden. Der Gesamtbefund muss dann nach dem finalen Test erfolgen, auch wenn dieser negativ ist. Werden zum gleichen Zeitpunkt zusätzlich zum positiven Nachweis auch negative Nachweise (z.B. IgA+, IgG-) zum gleichen Erreger/zur gleichen Probe erzielt, so müssen diese mitgemeldet werden. |
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