Mit dem heutigen Newsletter möchten wir Sie auf folgende Themen auf der DEMIS-Wissensdatenbank hinweisen - alle nachfolgenden Informationen finden Sie ebenfalls auf der DEMIS-Wissensdatenbank, siehe: https://wiki.gematik.de/x/qh3RJw.

Veröffentlichung striktere Profile in der DEMIS-Testumgebung

Seit dem 24.06.2025 stehen die strikteren Profile für das laboratory.package und das common.package auf der DEMIS-Testumgebung zur Verfügung. Diese Profile werden für sechs Monate (bis Anfang Januar 2026) dort für Ihre Implementierungsarbeiten bereitstehen, bevor sie Standard für die Produktivumgebung werden. Über die Anpassungen der strikteren Profile für Erregernachweismeldungen haben wir Sie bereits mehrfach per E-Mail und am 16.05.2025 auch in einer Informationsveranstaltung informiert. Die wesentliche Anpassung der strikteren Profile beinhaltet die verpflichtende Verwendung der LOINC und SNOMED-CT Codes in einer DEMIS-Meldung. Weitere Details finden Sie auf den für Sie vorbereiteten Informationsseiten auf der DEMIS-Wissensdatenbank: https://wiki.gematik.de/x/L9jEJg.

Den Implementierungsleitfaden finden Sie für das laboratory.package hier: https://simplifier.net/rki.demis.laboratory.strict und für das common.package hier: https://simplifier.net/rki.demis.common.strict/.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den DEMIS-Support: demis-support@rki.de.

Beispielmeldungen bilden nun die strikte Profilierung ab

Die Beispielmeldungen für alle Meldetatbestände nach § 7 Abs. 1 IfSG auf der Wissensdatenbank bilden nun die strikte Profilierung ab. Das bedeutet, dass dort auch neu anzugebende Informationen wie die Version von Kodiersystemen wie LOINC oder SNOMED enthalten ist. Auch die gängigsten Angaben mit UCUM-Einheiten haben wir in diesen Beispielen verarbeitet. Wenn Ihnen ein Beispiel fehlt, für etwas bei dem Sie nicht sicher sind wie es profiliert werden soll, können Sie uns gerne an demis-support@rki.de den entsprechenden Bedarf melden - gegebenenfalls erzeugen wir eine entsprechende Beispielmeldung.

Die Beispiele finden Sie auf der selben Seite wie bisher: https://wiki.gematik.de/x/pgWrG

Meldepflicht nach § 7 Abs. 4 IfSG

Die Meldung von SARS-CoV-2-Nachweisen nach § 7 Abs. 4 IfSG kann ab sofort über DEMIS getätigt werden. Es müssen ausschließlich negative Nukleinsäurenachweise gemeldet werden, da alle anderen Nachweise, die unter die Meldepflicht nach § 7 Abs. 1 IfSG fallen, bereits als nichtnamentliche Meldungskopie an das RKI übermittelt werden. Die ValueSets LaboratoryTestCVDP, AsnwerSetCVDP und MaterialCVDP sind dennoch für beide Meldepflichten dieselben. Das SNOMED-ValueSet für die Methodenangabe ist ohnehin allgemein und meldekategorieübergreifend einheitlich zu verwenden. Unterschiede dieser Meldepflichten tun sich also lediglich in folgendem Aspekt auf:

Während für namentliche Nachweise (§ 7 Abs. 1 IfSG) die NotifiedPerson (https://simplifier.net/rki.demis.common.strict/notifiedperson) verwendet wird, die alle namentlichen Angaben zur betroffenen Person enthält, wird für die Meldung von SARS-CoV-2-Nachweisen nach § 7 Abs. 4 IfSG die "NotifiedPersonAnonymous" benutzt (https://simplifier.net/rki.demis.common.strict/notifiedpersonanonymous). Somit müssen nur das Geschlecht, das Geburtsdatum (Monat und Jahr) und die Postleitzahl (inkl. Land) der betroffenen Person optional eingegeben werden. Alle anderen Angaben dürfen nicht gemeldet werden.

Diese Meldepflicht haben wir auch in Szenario 7 des Lifecyclemanagements im LaboratoryPackage dargestellt: https://simplifier.net/guide/rki.demis.laboratory.strict/Home/guide-lifecyclemanagement.guide.md?version=current.