DEMIS Wissensdatenbank

Thema

Bettenmeldung

Frage

Welche von Kindern und Säuglingen belegten Betten werden auf der Normalstation gezählt?

Antwort

 Als entsprechende Betten zählen nur Betten auf Normalstation, die im DRG-Entgeltbereich der Pädiatrie, Kinderkardiologie, Neonatologie oder Kinderchirurgie (Schlüsselnummern 1000, 1100, 1200 und 1300 nach Fachabteilungsgliederung gem. § 301 SGB V) zugeordnet sind, d.h. Behandlung von Kindern auf Betten des Erwachsenenbereichs zählen NICHT als Betten auf Normalstation für Kinder. Das heißt explizit:

    • Wenn ein Säugling in einem Beistellbett bei der Mutter, zum Beispiel in der Geburtshilfe oder im Rahmen eines sogenannten „Rooming-in“, liegt, ist lediglich das belegte Bett der Mutter bei der Meldung der Behandlungskapazitäten zu berücksichtigen. In diesem Fall ist das Beistellbett für den Säugling nicht als eigenständiges belegtes Bett zu betrachten.
    • Wenn der Säugling dahingegen in einem separaten Bett, beispielsweise auf einer regulären Kinderstation liegt, ist das Bett des Säuglings als belegtes Kinderbett zu melden. Wichtig hierbei ist, dass es sich um ein Bett einer pädiatrischen Fachabteilung handelt. Als solche entsprechenden Behandlungskapazitäten zählen nur die Betten auf Normalstationen, die im DRG-Entgeltbereich der Pädiatrie, Kinderkardiologie, Neonatologie oder Kinderchirurgie zugeordnet sind.