Antwort | Sowohl Shigella als auch EIEC (=sonstige darmpathogene E.coli) sind meldepflichtig und Ermittlungen auch z.B. bezüglich Tätigkeitsverbot sollten bei beiden erfolgen. Beide Erkrankungen sind hinsichtlich Symptomatik und Infektiösität vergleichbar. EIEC wird sehr viel seltener als Shigella nachgewiesen, wie auch in internationalen Studien hierzu gezeigt wurde. Das heißt, wenn sich mit einer MultiplexPCR nicht unterscheiden lässt, ob es sich um Shigella oder EIEC handelt, wird mit dem Meldetatbestand SHIP gemeldet. Wenn eine der PCR nachfolgende Kultivierung ergibt, dass eine EIEC-Infektion und keine Shigellose vorliegt, soll der Fall von der Meldekategorie „SHIP“ in die Meldekategorie „ECOP“ überführt werden. Das heißt es gibt eine neue Meldung mit dem ersten PCR Ergebnis und dem Kulturnachweis als ECOP und eine Korrektur (Pathogen not detected) für die erste PCR Meldung als SHIP. Das sollte allerdings sehr selten der Fall sein. Eine Info vom NRZ dazu ist, dass von den Shigella-Isolaten, die nach positivem PCR-Nachweis von den Laboren zur weiteren Typisierung an das NRZ eingesendet wurden, sich etwa 99% als Shigella und nur wenige als EIEC bestätigten. |
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