DEMIS Wissensdatenbank

Thema

Sekundärlabor/Anschlussdiagnostik/NRZ

Frage

Was ist bei der Beauftragung eines Sekundärlabors zur Anschlussdiagnostik zu beachten?

Antwort

Im Kontext der Beauftragung von weiterführender Diagnostik, ist besonders wichtig, dass dem sekundär beauftragten Labor bzw. dem weiterführenden Labor (z.B. NRZ), Informationen zur betroffenen Person sowie der initial abgesetzten elektronischen Meldung (u.a. der Meldungs-ID), vorliegen. Diese Informationen werden vom weiterführenden Labor insbesondere für das Absetzen von Folgemeldungen gemäß § 7 Abs. 1 IfSG benötigt. Die Übermittlung der Angaben an das weiterführende Labor gewährleistet darüber hinaus die eineindeutige Zuordnung der verschiedenen Meldungen im Gesundheitsamt.

Gesundheitsämter, die für das Abrufen und Weiterverarbeiten von Meldungen die vom Robert Koch-Institut kostenfrei zur Verfügung gestellte Software SurvNet@RKI nutzen, können in der Software aus einem betreffenden Fall automatisch eine Dokumentenvorlage zur Beauftragung eines weiterführenden Labors generieren.