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Title | Frage | Antwort | Thema |
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Wir erhalten keine Meldungen | Wir erhalten keine Meldungen. | Einige ÖGD-Fachverfahren haben Probleme, z.B. nach einem Wartungsfenster, Meldungen abzurufen. Bitte wenden Sie sich daher an den Hersteller der Software. | ÖGD-Fachverfahren |
Mappinganpassungen in ÖGD-Fachverfahren | Mappinganpassungen in ÖGD-Fachverfahren | In der DEMIS-Wissensdatenbank finden Sie Tipps für den Fall, dass eine Meldung nicht automatisch eingelesen wird sowie eine Antwort auf die FAQ "Inhalte einer Meldung werden nicht automatisch übernommen". | ÖGD-Fachverfahren |
Wie können Korrekturmeldungen gemacht werden? | Wie können Korrekturmeldungen gemacht werden? | In DEMIS gibt es das sogenannte Lifecyclemanagement, in welchem erklärt wird, wie z.B. eine Korrekturmeldung in DEMIS erfolgen kann. Die Korrekturmeldung kommt wie jede andere Meldung automatisiert im zuständigen Gesundheitsamt an und wird als Korrektur gekennzeichnet. Informationen zum Lifecyclemanagement Korrekturmeldungen über die Schnittstelle: Lassen Sie sich bei Bedarf gerne von Ihrem KIS/LIS-Hersteller unterstützen. Dieser muss das Lifecyclemanagement in Ihrer Software implementieren. Eine umfangreiche Beschreibung zum Meldungs-Lifecyclemanagement befindet sich im Implementierungsleitfaden der FHIR Profile. Korrekturmeldungen im Meldeportal: Für das Absetzen einer Folgemeldung wird die Meldungs-ID der Erstmeldung (Initiale Meldung) benötigt. Diese finden Sie auf der Meldungsquittung der Erstmeldung. Bitte tragen Sie auf der Seite "Meldetatbestand" die Meldungs-ID in das vorgesehene Eingabefeld ein. | Korrekturmeldung |
Welche Authentisierungsmöglichkeiten werden noch umgesetzt? | Welche Möglichkeiten zur Authentisierung werden noch umgesetzt, damit z.B. leitende Personen von Schulen sich über BundID nicht mit ihren persönlichen Daten anmelden müssen. | Das DEMIS-Meldeportal kann seit Januar 2025 über das Internet auch von Nutzerinnen und Nutzern außerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) erreicht werden (z.B. Gemeinschaftseinrichtungen). Meldepflichtige außerhalb der TI können Ihrer Meldepflicht aktuell nur über die persönliche Authentisierungsmethode "BundID" nachkommen (nähere Informationen: Authentisierung mittels BundID. Nach erfolgreicher Authentisierung werden im DEMIS-Meldeportal anschließend die Kontaktdaten zur meldenden Einrichtung abgefragt. Voraussichtlich ab Mitte 2025 werden wir eine zweite Authentisierungsmöglichkeit in DEMIS integrieren bzw. zur Verfügung stellen. Hierbei handelt es sich um "Mein Unternehmenskonto" (MUK). Zeitnah werden wir die vorhandenen Informationen zu Anbindung und Authentisierung noch einmal auf den Prüfstand stellen und ggf. gesonderte Hinweise für Gemeinschaftseinrichtungen (wie Pflegeeinrichtungen, Kitas und Schulen) sowie weitere Meldepflichtige ergänzen. Sobald diese in der DEMIS-Wissensdatenbank zur Verfügung stehen, können sie über den ÖGD geteilt werden. Darüber werden wir zu gegebener Zeit per E-Mail und in der DEMIS-Sprechstunde informieren. Grundsätzlich steht allen Akteuren der DEMIS-Support für Anfragen zu DEMIS zur Verfügung: E-Mail: demis-support@rki.de Außerdem dient die öffentlich zugängliche DEMIS-Wissensdatenbank als zentrale Informationsplattform für allgemeine, technische und fachliche Hinweise. | Weiterentwicklung Authentisierung im Meldeportal |
Welche Aufwände der Anbindung entstehen für z.B. Kitas/Schulen? | Welche Aufwände der Anbindung entstehen für z.B. Kitas/Schulen? | Das DEMIS-Meldeportal kann seit Januar 2025 über das Internet erreicht werden (z.B. Gemeinschaftseinrichtungen). Meldepflichtige außerhalb der TI können ihrer Meldepflicht aktuell nur über die persönliche Authentisierungsmethode "BundID" nachkommen (nähere Informationen: Authentisierung mittels BundID). Nach erfolgreicher Authentisierung werden im DEMIS-Meldeportal anschließend die Kontaktdaten zur meldenden Einrichtung abgefragt. Voraussichtlich ab Mitte 2025 werden wir eine zweite Authentisierungsmöglichkeit in DEMIS integrieren bzw. zur Verfügung stellen. Hierbei handelt es sich um "Mein Unternehmenskonto" (MUK). Informationen zur Erstellung eines MUK-Kontos finden Sie hier https://service.mein-unternehmenskonto.de/. Zeitnah werden wir die vorhandenen Informationen zu Anbindung und Authentisierung noch einmal auf den Prüfstand stellen und ggf. gesonderte Hinweise für Gemeinschaftseinrichtungen (wie Pflegeeinrichtungen, Kitas und Schulen) sowie weitere Meldepflichtige ergänzen. Sobald diese in der DEMIS-Wissensdatenbank zur Verfügung stehen, können sie über den ÖGD geteilt werden. Darüber werden wir zu gegebener Zeit per E-Mail und in der DEMIS-Sprechstunde informieren. Grundsätzlich steht allen Akteuren der DEMIS-Support für Anfragen zu DEMIS zur Verfügung: E-Mail: demis-support@rki.de Außerdem dient die öffentlich zugängliche DEMIS-Wissensdatenbank als zentrale Informationsplattform für allgemeine, technische und fachliche Hinweise. | Kitas/Schulen |
Meldungsrouting bei Angabe derzeitiger Aufenthaltsort in einer Einrichtung | Wie erfolgt das Meldungsrouting bei Angabe "derzeitiger Aufenthaltsort in einer Einrichtung" | Gemäß § 9 Abs. 4 IfSG gilt:
Anm.: dies gilt auch für Meldungen § 35 Absatz 1 Satz 1 oder § 36 Absatz 1 oder Absatz 2 und dient der Information des (Standort-) GAs, dass sich in dieser Einrichtung eine von einer meldepflichtigen Erkrankung betroffene Person aufhält/aufhielt. Das bedeutet: Die Meldung wird automatisch an das Gesundheitsamt zugeteilt, das für die Einrichtung zuständig ist, die im Eingabefeld "Derzeitiger Aufenthaltsort in einer Einrichtung" eingetragen wurde. Die DEMIS-Meldungen zur Hospitalisierung (z.B. in Verbindung mit einer Erkrankung gemäß § 6 IfSG) werden entsprechend an das GA geroutet, in dessen Stadtkreis/Landkreis sich das meldende Krankenhaus befindet. Wenn eine betroffene Person ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort (Hauptwohnsitz) im Zuständigkeitsbereich eines anderen GAs hat, so ist die Meldung durch das Empfänger-GA an dieses ("Wohnsitz"-)GA weiterzuleiten. Einen Fall legt immer das GA an, in dessen Bezirk sich der gewöhnliche Aufenthaltsort (z.B. Hauptwohnsitz) der betroffenen Person befindet. D.h. das GA X erfasst und übermittelt Fälle für Personen aus Kreis X. Meldet ein Krankenhaus in Kreis X die Hospitalisierung/Betreuung/Unterbringung einer von einer meldepflichtigen Erkrankung betroffenen Person, die ihren Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthaltsort z.B. im Nachbar-LK hat, so legt dieses GA keinen Fall an, sondern leiten die Meldung weiter an das GA des Wohnsitzes. | Meldungsrouting |
Meldungen zu Shigatoxin werden nicht richtig eingelesen | Wieso werden Meldungen zum Shigatoxinnachweis nicht richtig eingelesen? | Der Nachweis von Shigatoxinen macht aus einem E.coli einen EHEC. Der Nachweis wird von den Laboren häufig mit den Codes 82299-9 "Escherichia coli Shiga-ähhnliches Toxin 1+2 [Nachweis] in Stuhl mittels Immunoassay" oder 80679-4 "Escherichia coli Stx1+Stx2-Toxine stx1+stx2-Gene [Nachweis] in Stuhl mittels Nukleinsäureamplifikation mit Sondendetektion" gemeldet. Das "+" in den LOINC Namen signalisiert, dass es sich um einen Nachweis handelt, bei dem mindestens eines der beiden nachgewiesen wurde, aber nicht bekannt ist, welches. Diese LOINC-Codes unterscheiden also nicht zwischen Shigatoxin 1 und Shigatoxin 2. Deswegen wird das Ergebnis in SurvNet und vergleichbaren Softwareprodukten auf die Methode "Shiga-Toxin(-gen) nicht näher bezeichnet" gemappt. Ob es sich um Shigatoxin 1 oder Shigatoxin 2 gehandelt hat, kann erst durch eine nachgeschaltete Labordiagnostik bestimmt werden. Das Ergebnis wird dann einzeln gemeldet. Tatsächlich gibt es keinen LOINC Code mit dem man den Nachweis von Shigatoxin 1 und Shigatoxin 2 gleichzeitig melden kann. Für die Labore haben wir dazu Ergänzungen in unseren Implementierungshinweisen im Unterabschnitt "Ergänzung zur Component (Analytname)" gemacht (Implementierungshinweise zur Labormeldung). | Meldung automatisch einlesen |
Kann im Meldeportal zwischen Krankheits- oder Erregernachweis-Meldung ausgewählt werden? | Kann im Meldeportal zwischen Krankheits- oder Erregernachweis-Meldung ausgewählt werden? | Ja, diese Unterscheidungsmöglichkeit gibt es. Nach Anmeldung und Authentisierung im DEMIS-Meldeportal werden verschiedene Kacheln angezeigt (siehe Oberfläche). Die meldende Person kann zwischen "Krankheit melden" und "Erregernachweis melden" per Klick auswählen und wird anschließend schrittweise durch das entsprechende Meldeformular geführt. | Meldetatbestände Arztpraxen |
Inhalte einer Meldung werden nicht automatisch übernommen | Was kann ich machen, wenn die Inhalte einer Meldung nicht automatisch übernommen werden? | siehe Beschreibung unten | Meldung automatisch einlesen |
Gibt es für Meldende die Möglichkeit, eine Betriebsstättennummer (BSNR) anzugeben? | Gibt es für Meldende die Möglichkeit, eine Betriebsstättennummer (BSNR) anzugeben? | Ja, die Betriebsstättennummer (BSNR) kann auf der Formularseite zu "meldenden Person" angegeben werden, siehe im Infopaket zur Meldung gemäß § 6 IfSG- Krankheiten melden über das Meldeportal unter 5.2 Angaben zur meldenden Person (Schritt 1 von 6). | Betriebsstättennummer |
Kann im DEMIS-Meldeportal eine Unterscheidung zwischen Verdacht und bestätigter Erkrankung erfolgen? | Kann im DEMIS-Meldeportal eine Unterscheidung zwischen "Verdacht" und "bestätigter Erkrankung" erfolgen? | Ja, die Unterscheidung erfolgt im Formular "Angaben zum Meldetatbestand". Im Bereich „Status“ sollen Angaben zur Art der Meldung gemacht werden: Hierbei stehen folgende Ausprägungen zur Auswahl:
Für eine Erstmeldung/Initialmeldung kann der Status „endgültig“ oder „vorläufig/Verdacht“ vergeben werden. Bei einer Folgemeldung kann es sich um eine Ergänzung oder eine Korrektur zu einer Verdachts-, Erkrankungs- oder Todesmeldung handeln – es können hier alle Statusangaben genutzt werden. Für das Absetzen einer Folgemeldung wird die Meldungs-ID der Erstmeldung benötigt. Diese ist auf der Meldungsquittung der Erstmeldung zu finden. Zusätzlich können die meldenden Personen das Datenfeld „Hinweis“ verwenden, um die korrigierten, veränderten oder ergänzten Angaben zu beschreiben. Im Infopaket zur Meldung gemäß § 6 IfSG- Krankheiten melden über das Meldeportal unter 5.4 Angaben zum Meldetatbestand (Schritt 3 von 6) gibt es zu allen Formularfeldern und Statusangaben umfassende Informationen. | Statusunterscheidung |
Besteht für Softwarehersteller von ÖGD-Fachverfahren die Möglichkeit der Nutzung der DEMIS-Testumgebung? | Besteht für Softwarehersteller von ÖGD-Fachverfahren die Möglichkeit der Nutzung der DEMIS-Testumgebung? | An der Bereitstellung einer Testumgebung für Hersteller der ÖGD-Fachverfahren wird unter Hochdruck gearbeitet. Eine entsprechende Verfügbarkeit ist für Q2 2025 geplant. Die entsprechend Betroffenen werden zum gegebenen Zeitpunkt durch das DEMIS-Team kontaktiert. Im Zuge der Bereitstellung wird es wieder möglich sein, den gesamten Ablauf einer Meldung vom Absenden beim Melder bis zum Empfang im Gesundheitsamt darzustellen und zu testen. | Testumgebung für Softwarehersteller |
Beauftragung eines Sekundärlabors | Was ist bei der Beauftragung eines Sekundärlabors zur Anschlussdiagnostik zu beachten? | Im Kontext der Beauftragung von weiterführender Diagnostik, ist besonders wichtig, dass dem sekundär beauftragten Labor bzw. dem weiterführenden Labor (z.B. NRZ), Informationen zur betroffenen Person sowie der initial abgesetzten elektronischen Meldung (u.a. der Meldungs-ID), vorliegen. Diese Informationen werden vom weiterführenden Labor insbesondere für das Absetzen von Folgemeldungen gemäß § 7 Abs. 1 IfSG benötigt. Die Übermittlung der Angaben an das weiterführende Labor gewährleistet darüber hinaus die eineindeutige Zuordnung der verschiedenen Meldungen im Gesundheitsamt. Gesundheitsämter, die für das Abrufen und Weiterverarbeiten von Meldungen die vom Robert Koch-Institut kostenfrei zur Verfügung gestellte Software SurvNet@RKI nutzen, können in der Software aus einem betreffenden Fall automatisch eine Dokumentenvorlage zur Beauftragung eines weiterführenden Labors generieren. | Sekundärlabor/Anschlussdiagnostik/NRZ |
Besteht die Möglichkeit, eine Meldung von vor Ort durchgeführtem Schnelltests zu tätigen? (z.B. Influenza) | Besteht die Möglichkeit, eine Meldung von vor Ort durchgeführtem Schnelltest zu tätigen? (z.B. Influenza) | Meldepflichtig ist der Nachweis des Erregers gemäß § 7 IfSG durch die in § 8 Abs. 1 Nr. 2 genannten Meldepflichtigen "im Falle des § 7 die Leiter von Medizinaluntersuchungsämtern und sonstigen privaten oder öffentlichen Untersuchungsstellen einschließlich von Arztpraxen mit Infektionserregerdiagnostik". Es sind alle Untersuchungsstellen gemeint, also auch Krankenhäuser und Arztpraxen. Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe s IfSG ist hier ausschließlich die "zoonotische Influenza" meldepflichtig. z.B. Influenza A-Schnelltests können gemäß § 7 Abs. 1 IfSG (Erregernachweis melden) z.B. über das DEMIS-Meldeportal gemeldet werden. Diese Möglichkeit besteht über das Meldeportal für alle Krankenhäuser. | Schnelltests |
Benötigen Gemeinschaftseinrichtungen auch einen gematik-Authenticator? Welche Kosten entstehen für die Einrichtungen? | Benötigen Gemeinschaftseinrichtungen auch einen gematik-Authenticator? Welche Kosten entstehen für die Einrichtungen? | Gemeinschaftseinrichtungen und -unterkünfte benötigen keine Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI), um über DEMIS zu melden, also auch keinen gematik-Authenticator. Denn mit BundID wurde gemäß Onlinezugangsgesetz (OZG) die Authentisierung zur Nutzung des DEMIS-Meldeportals auch Einrichtungen außerhalb der TI ermöglicht. Darüber hinaus ist eine weitere Authentisierungsmöglichkeit außerhalb der TI über „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) für 2025 in der Umsetzung. | Gemeinschaftseinrichtungen |
Müssen Schnelltests auch über DEMIS gemeldet werden? | Sollen Schnelltest (z.B. Influenza, SARS-CoV-2, usw.) auch über DEMIS gemeldet werden?
| Schnelltest gelten als direkter Erregernachweis und sollen ebenfalls über DEMIS gemeldet werden.
| Schnelltest |
Eine Meldung erfüllt nicht die Fall- bzw. Referenzdefinition | Was ist, wenn die Meldung nicht die Fall- bzw. Referenzdefinition erfüllt? | Die Meldepflichten laut IfSG decken sich nicht unbedingt mit den Fall- und Referenzdefinitionen des RKI. Eine Meldung kann auch bearbeitet werden, ohne dass sie diese Definitionen erfüllt. Das bedeutet nicht, dass nicht dennoch gewisse Infektionsschutzmaßnahmen notwendig sein können, etc. Nicht jede einzelne Meldung kann und soll zu einem vollständigen Fall führen. Ggf. muss im Gesundheitsamt entschieden werden, welche Ressourcen für Meldungen investiert werden sollen, wenn eigentlich weitere Folgebefunde notwendig sind, o.ä.. Das RKI kann das nicht im Detail bestimmen. Das RKI stellt mit DEMIS lediglich die Plattform bereit, die Erfüllung der Meldepflicht auf elektronischem Wege zu ermöglichen. Die Übernahme der Informationen aus einer DEMIS-Meldung in die SurvNet-Maske (oder eine entsprechende andere ÖGD-Fachanwendung), auch Mapping genannt, hat nicht den Anspruch, zu einer Erfüllung der Fall- und Referenzdefinition zu führen. | Falldefinitionen/Referenzdefinitionen |
Kann verhindert werden, dass in der Meldung der Todestag vor dem Erkrankungstag liegt? | Kann verhindert werden, dass in der Meldung der Todestag vor dem Erkrankungstag liegt? | Die Datumsfelder im DEMIS-Meldeportal werden händisch ausgefüllt. Einen automatischen Plausibilitätscheck unter den jeweiligen Datumseingaben gibt es nicht, so dass bei Meldung manuell darauf zu achten wäre, dass ggf. im Datumsfeld für den Todestag ein späteres Datum eingetragen wird, als für den Erkrankungstag. | Plausibilitätscheck Datumsfelder |
Könnte es bei unvollständigen Daten ein Popupfenster geben mit dem Hinweis, dass die fehlenden Daten nachgemeldet werden müssen? | Könnte es bei unvollständigen Daten ein Popupfenster geben mit dem Hinweis, dass die fehlenden Daten nachgemeldet werden müssen? | Auf der ersten Formularseite im DEMIS-Meldeportal vor der Dateneingabe ist folgender Hinweis platziert: "Grundsätzlich müssen Sie gemäß Infektionsschutzgesetz alle Ihnen vorliegenden Informationen im Meldeformular angeben, um die Meldepflicht zu erfüllen. Die Nachmeldung oder Korrektur von Angaben hat unverzüglich zu erfolgen." Ihren Vorschlag, diesen Hinweis an prominenter Stelle vor Versand der Meldung, z.B. per Pop-Up, nochmals anzuzeigen, werden wir gern intern prüfen. | Nachmeldung fehlender Daten |
Ausbruchsmeldung | Können über DEMIS Ausbrüche gemeldet werden? | Die Umsetzung der Meldung von Ausbrüchen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 IfSG (weitere bedrohliche Gastroenteritis), § 6 Abs. 1 Nr. 5 IfSG (weitere bedrohliche Krankheiten), § 6 Abs. 3 IfSG (nosokomiale Ausbrüche) sowie § 34 Abs. 6 IfSG (Häufigkeitsmeldung) über DEMIS ist für das Kalenderjahr 2026 geplant. Zu gegebener Zeit werden wir darüber auf der DEMIS-Wissensdatenbank und über unsere DEMIS-Kommunikationsverteiler informieren. Bis dahin bitten wir darum, im DEMIS-Meldeportal bei der Frage "Kann der gemeldete Fall einem Ausbruch zugeordnet werden" die Antwort "nicht erhoben" zu belassen (siehe Infopaket zur Meldung gemäß § 6 IfSG- Krankheiten melden über das Meldeportal , Kapitel 5.7.). Weitere Information zu Krankheitsmeldungen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1, 1a und Abs. 2 IfSG finden Sie im Infopaket zur Meldung gemäß § 6 IfSG- Krankheiten melden über das Meldeportal. | Ausbruchsmeldung |
Die Telefonnummer der betroffenen Person fehlt in der DEMIS-Meldung | Die Telefonnummer der betroffenen Person fehlt in der DEMIS-Meldung. Woran kann das liegen? | Die Formulare der KBV zur Anforderung einer Laboratoriumsuntersuchung verlangen derzeit keine Angabe der Telefonnummer der betroffenen Person. Dementsprechend liegen diese Informationen den Laboren teilweise nicht vor. Auch hier kommt es dadurch zu Ermittlungsarbeiten zwischen dem Labor und der einsendenden ärztlich tätige Person, welche eine Zulieferungspflicht von unter § 9 Abs. 2 IfSG gelisteten Informationen hat. Zusätzlich gilt: Gemäß § 9 Abs. 3 IfSG darf eine Meldung wegen einzelner fehlender Angaben nicht verzögert werden und muss innerhalb von 24h erfolgen. Das Labor ist dazu angehalten unverzüglich nach vorliegen der Information eine Nach- oder Korrekturmeldung an das Gesundheitsamt absetzen. | Telefonnummer |
Unterscheidung Antigen-Schnelltest von PCR-Test | Wie kann ein Antigen-Schnelltest von einem PCR-Test unterschieden werden? | Die Angabe des durchgeführten Tests von Seiten der Labore ist ein Pflichtfeld. Die möglichen Angaben hierbei finden Sie unter https://simplifier.net/covid-19labormeldung/laboratorytestsarscov2. Ein Schnelltest kann an den folgenden drei LOINC-Codes erkannt werden: 94558-4; 95209-3; 96119-3 | Schnelltest |
Wofür steht der Fehlercode 503? | Wofür steht der Fehlercode 503? | siehe Wartungen | Fehlercode |
Wofür steht der Fehlercode 403? | Wofür steht der Fehlercode 403? | 403 (Forbidden): Dieser Fehler kann folgende Ursachen haben:
| Fehlercode |
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- Unterscheidung Antigen-Schnelltest von PCR-Test
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