DEMIS Wissensdatenbank

ThemaWeiterentwicklung 
FrageKönnen Impfdaten über DEMIS übermittelt werden?
Antwort

Aktuell befindet sich die Integration der Impfdatenerhebung in DEMIS in Vorbereitung. Es liegt noch keine Schnittstelle vor, daher ist es aktuell noch nicht möglich, Impfdaten aus Apotheken über DEMIS an das RKI zu übermitteln. Dies wird voraussichtlich im Jahr 2027 möglich sein. Wir bitten Sie daher noch um etwas Geduld. Sobald weitere Informationen verfügbar sind, werden diese auf der DEMIS-Webseite bereitgestellt: https://wiki.gematik.de/display/DSKB.

Grundsätzlich sind alle in Apotheken durchgeführten Impfungen (nicht nur gegen Influenza und COVID-19) an das RKI zu übermitteln. Die bis zur Verfügbarkeit von DEMIS durchgeführten Impfungen sollen von den impfenden Stellen archiviert und zu einem späteren Zeitpunkt über DEMIS an das RKI nachgemeldet werden. Mit der Archivierung und Nachmeldung der Impfdaten kommen die impfenden Stellen der gesetzlichen Meldepflicht in § 13 Absatz 5 Infektionsschutzgesetz nach.

In der DEMIS-Wissensdatenbank finden Sie die jeweils aktuellen Informationen zu den DEMIS-Weiterentwicklungen.