DEMIS Wissensdatenbank


Die Meldepflicht gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) ermöglicht die frühe Erkennung von Infektionskrankheiten und das rechtzeitige Einleiten von Infektionsschutzmaßnahmen, 
um weitere Übertragungen zu verhindern. Gemäß § 14 Abs. 8 IfSG müssen Meldungen elektronisch erfolgen. Dafür stellt das Robert Koch-Institut (RKI) im Auftrag des BMG und in
Zusammenarbeit mit der gematik seit 2020 das
Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) bereit.
Die Nutzung von DEMIS ist für alle Gesundheitsämter und Meldepflichtigen verpflichtend (§ 14 Abs. 8 IfSG).  


 

Newsticker

Geplante Wartungstätigkeiten

Am  findet von 16:00-19:00 eine Wartung am DEMIS-Produktivsystem statt.

Am  findet zwischen 08:00 und 12:00 Uhr eine Wartung bei BundID statt. Die Anmeldung bei DEMIS über BundID ist in diesem Zeitraum nicht möglich.

Laufender Betrieb

ES LIEGEN DERZEIT KEINE TECHNISCHEN STÖRUNGEN IN DER DEMIS-INFRASTRUKTUR VOR

Details zu Verfügbarkeiten

Kontakt/Support

E-Mail: demis-support@rki.de
Hotline: 0800 - 000 3041 (Mo.-Fr., 09-17 Uhr)

Hinweis für Testmeldungen

Meldungen über DEMIS, die an das jeweils zuständige Gesundheitsamt übermittelt werden, erfolgen in der so genannten DEMIS-Produktivumgebung. Bitte verwenden Sie die DEMIS-Produktivumgebung nicht zu Testzwecken. Erfolgreich übermittelte Testmeldungen werden einem Gesundheitsamt zugestellt und führen dort zu Mehraufwänden. 

Zu Testzwecken (zum Beispiel zum Einrichten und Ausprobieren der FHIR-Schnittstelle) stehen die DEMIS-Testumgebungen zur Verfügung. 



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