DEMIS Wissensdatenbank

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Änderung der IP Adressen im Herbst 2023

Im Herbst 2023 werden sich die DEMIS IP Adressen ändern. Überprüfen Sie Ihre Firewalleinstellungen und Routings. Nähere Hinweise unter IP Wechsel.

DEMIS-Weiterentwicklung 2023/2024

Die DEMIS-Roadmap wurde mit Stand Juli 2023 aktualisiert. Im Juli konnte erfolgreich und nach Zeitplan das DEMIS-Meldeportal erweitert werden. Nun können Labore und weitere Meldepflichtige, die an die Telematikinfrastruktur angebunden sind, Meldungen von Erregernachweisen gemäß § 7 Abs. 1 IfSG  absetzen (z.B. Influenzaviren, Salmonellen und Masern, siehe auch https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__7.html ). Ebenso wurden die neuen Meldepflichten für die Nachweise von Candida auris, Plasmodium spp. und Respiratorischen Synzytial-Viren (RSV), die am 21.07.2023 in Kraft getreten sind, in DEMIS integriert, sodass auch für diese Erregernachweise die elektronische Meldung bereits möglich ist.

Nächster wichtiger Meilenstein ist der Betreiberwechsel und die damit verbundene Modernisierung der DEMIS-Infrastruktur, was im Herbst 2023 abgeschlossen werden soll. Erst wenn die neue, deutlich leistungsfähigere Infrastruktur zur Verfügung steht, können neue Nutzergruppen angebunden und neue Funktionalitäten umgesetzt werden. Die DEMIS-Roadmap beschreibt den zeitlichen Verlauf der verschiedenen Arbeitspakete, die in Abstimmung mit den Beteiligten angepasst werden können. Mögliche Änderungen werden im Rahmen der Sprechstunden und über die bestehenden DEMIS-Verteiler bekannt gegeben sowie auf der DEMIS-Wissensdatenbank veröffentlicht.

Für Rückfragen wenden Sie sich gern an die DEMIS-Geschäftsstelle demis@rki.de.

--> DEMIS_Jahresausblick_2023-2024_final.pdf

Deutsches Elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS)

Mit dem Deutschen Elektronischen Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) wird das existierende Meldesystem für Infektionskrankheiten gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) weiterentwickelt und verbessert. Insbesondere wird – beginnend bei den Meldenden (Ärztinnen und Ärzte, Labore, andere) – eine durchgängig elektronische Informationsverarbeitung ermöglicht. Dadurch soll der Aufwand für die Meldenden und die zuständigen Behörden reduziert werden und Informationen zu auftretenden Infektionskrankheiten können künftig schneller bei den Verantwortlichen in den Gesundheitsämtern, den zuständigen Landesbehörden und am RKI vorliegen. Weiterhin werden die Zusammenarbeit der Beteiligten und der Datenaustausch zwischen ihnen besser unterstützt, sodass auch große Infektionsereignisse effektiver bearbeitet werden können.

DEMIS wird im Auftrag des BMG gemeinsam vom Robert Koch-Institut (RKI) und der gematik mit Unterstützung von Fraunhofer FOKUS weiterentwickelt.

Ergänzende Informationen finden Sie zusätzlich auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts: https://www.rki.de/demis

Sie möchten Ihre Einrichtung an DEMIS anschließen und sind...

Labor, Heilberufler, Krankenhaus / Klinik oder Gesundheitsamt?

Hinweise

DEMIS Wartung

Die nächste DEMIS Wartung findet am 04.10.2023 zwischen 18:00 und 22:00 Uhr statt!

Bitte verwenden Sie die DEMIS-Produktivumgebung nicht zu Testzwecken!

Erfolgreich übermittelte Testmeldungen werden einem Gesundheitsamt zugestellt und führen dort zu Mehraufwänden. Zu Testzwecken stehen die DEMIS-Testumgebungen zur Verfügung.

Die DEMIS-Wissensdatenbank bietet als Self-Service-Wiki technische Informationen für Labore, Gesundheitsämter, Ärzte, Apotheken, Krankenhäuser und deren Softwarelieferanten, um sich an die DEMIS-Infrastruktur anzubinden.

Für technische Anfragen oder bei technischen Schwierigkeiten wenden Sie sich bitte an demis@gematik.de.

Für allgemeine und fachlich-inhaltliche Anfragen rund um DEMIS wenden Sie sich bitte an die DEMIS-Geschäftsstelle am Robert Koch-Institut an demis@rki.de.


Verfügbare Features


Die nächsten Features

  • IGS (Integrierte Genomische Surveillance)
  • Bereitstellung weiterer Krankheitsmeldungen gemäß §6 Abs. 1 IfSG (Arztmeldung) an der FHIR Schnittstelle und im Meldeportal
  • Anbindung weiterer Teilnehmer der Telematik Infrastruktur mittels Authenticator und Authentisierung mit SMC-B
  • Zugang für alle Meldepflichtigen gemäß OZG und Authentisierung über BundID und Mein UK.
  • Rerouting von Meldungen durch das Gesundheitsamt


Hinweis zur elektronischen Meldung gemäß § 14 Abs. 8 S. 2 IfSG

Die verpflichtende Nutzung des elektronischen Melde- und Informationssystems nach § 14 Absatz 8 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) kann aufgrund eines Betreiberwechsels der DEMIS-Server technisch nicht vollumfänglich zum 1. Januar 2023 umgesetzt werden. Das RKI wird Sie über die DEMIS-Geschäftsstelle (DEMIS@RKI.DE) und DEMIS-Wissensdatenbank informieren, sobald die erforderliche technische Umsetzung erfolgt ist.

HINWEIS:

Gemäß § 73 Abs. 1a Nr. 2 IfSG kann die Verletzung von Meldepflichten über DEMIS als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Ordnungswidrigkeiten werden durch die Länder nach dem jeweiligen Landesrecht von den jeweils für zuständig erklärten Behörden verfolgt. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Gesundheit ist davon auszugehen, dass kein Verstoß gegen § 14 Absatz 8 Satz 2 IfSG vorliegt, solange DEMIS den Melde- und Benachrichtigungspflichtigen i.s.d. § 14 Absatz 8 Satz 2 IfSG nicht vollumfänglich zur Verfügung steht.

Hinweis zur elektronischen Meldung von Erregernachweisen gemäß § 7 Abs. 3 IfSG:

Gemäß § 14 Abs. 8 IfSG sind ab dem 01.04.2022 Meldepflichtige gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 IfSG zur Meldung von Erregernachweisen gemäß § 7 Abs. 3 IfSG über DEMIS verpflichtet (siehe auch: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__14.html). Die Umsetzung der nichtnamentlichen Meldung erfordert zusätzliche Aufwände hinsichtlich der Pseudonymisierungsverfahren und Integration der durch die Ärzte zu ergänzenden Angaben. Daher kann die geplante Umsetzung der elektronischen Meldung der Erregernachweise gemäß § 7 Abs. 3 IfSG nicht wie geplant erfolgen, sondern muss auf einen Zeitpunkt nach erfolgreicher Umsetzung der Arztmeldung nach dem 01.01.2023 verschoben werden.

Hinweis zu Meldepflichten gemäß § 14. Abs. 8 S. 7 IfSG:

"Gemäß § 14 Abs. 8 Satz 7 IfSG müssen Meldepflichtige nach § 8 Abs. 1 Nr. 7 IfSG und Benachrichtigungspflichtige nach den §§ 35 und 36 IfSG […] ihrer Verpflichtung zur Meldung und Benachrichtigung durch Nutzung des elektronischen Melde- und Informationssystems ab dem 1. Juli 2023 nachkommen“ (vgl. https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__14.html).

Diese Funktion konnte u.a. aufgrund des aktuell durchgeführten Betreiberwechsels nicht zum 1. Juli 2023 technisch umgesetzt werden. Der Meldepflicht ist bis auf Weiteres auf den bis dato etablierten Meldewegen nachzukommen.


Informationen zur Weiterentwicklung der Infrastruktur bzw. zur Umsetzung weiterer Meldepflichten in DEMIS können Sie hier einsehen. Wir werden aktiv informieren, sobald die Funktion zur Verfügung steht.


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