Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat für Antibiotika, die gemäß §35 SGB V als Reserveantibiotika eingestuft wurden und deren Zusatznutzen damit als belegt gilt, Qualitätsvorgaben bei der Anwendung in Behandlungseinrichtungen beschlossen. Demnach sollen Behandlungseinrichtungen, die Reserveantibiotika gemäß §35 SGB V einsetzen, an den übergeordneten Surveillance-Systemen AVS (Antibiotika-Verbrauchs-Surveillance) und ARS (Antibiotika-Resistenz-Surveillance) bzw. ARVIA (Antibiotika-Resistenz und -Verbrauch Integrierte Analyse) teilnehmen. Gemäß G-BA Beschluss ist die Übermittlung der Resistenz- und Verbrauchsdaten zu Reserveantibiotika an die genannten Systeme bis spätestens 01.01.2024 zu gewährleisten. Ein Überblick zu den etablierten Übermittlungswegen für Daten von ARS und AVS wurde auf den RKI-Seiten https://ars.rki.de/ und https://avs.rki.de/ veröffentlicht. Die aktuell genutzte Schemadefinition für die Übermittlung der ARS-Daten ist seit 2008 für Softwarehersteller frei verfügbar. Für AVS besteht seit 2014 die Möglichkeit der Datenübermittlung über die Plattform WebKess des Nationalen Referenzzentrums für Surveillance von nosokomialen Infektionen sowie seit 2021 eine Schemadefinition, die an geeigneter Krankenhaussoftware implementiert werden kann. Darüber hinaus wird eine Datenübermittlung über DEMIS unter Nutzung der FHIR-Schnittstelle erarbeitet. Angestrebt wird eine Bereitstellung der ARS-Schnittstelle in 2024. |