DEMIS Wissensdatenbank

ThemaAusbruchsmeldung
FrageKönnen über DEMIS Ausbrüche gemeldet werden?
Antwort

Die Umsetzung der Meldung von Ausbrüchen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 IfSG (weitere bedrohliche Gastroenteritis), § 6 Abs. 1 Nr. 5 IfSG (weitere bedrohliche Krankheiten), § 6 Abs. 3 IfSG (nosokomiale Ausbrüche) sowie § 34 Abs. 6 IfSG (Häufigkeitsmeldung) über DEMIS ist für das Kalenderjahr 2026 geplant. Zu gegebener Zeit werden wir darüber auf der DEMIS-Wissensdatenbank und über unsere DEMIS-Kommunikationsverteiler informieren. Bis dahin bitten wir darum, im DEMIS-Meldeportal bei der Frage "Kann der gemeldete Fall einem Ausbruch zugeordnet werden" die Antwort "nicht erhoben" zu belassen (siehe Infopaket zur Meldung gemäß § 6 IfSG- Krankheiten melden über das Meldeportal , Kapitel 5.7.).

Weitere Information zu Krankheitsmeldungen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1, 1a und Abs. 2 IfSG finden Sie im Infopaket zur Meldung gemäß § 6 IfSG- Krankheiten melden über das Meldeportal.