DEMIS Wissensdatenbank

Mit dem heutigen Newsletter möchten wir Sie zu einigen Themen im Laborkontext updaten - alle nachfolgenden Informationen finden Sie ebenfalls auf der DEMIS-Wissensdatenbank, siehe: https://wiki.gematik.de/x/soSgK.

Meldung von mehreren Erregern in einer Probe

Gegenwärtig erhalten wir vermehrt Anfragen bzw. Hinweise von Gesundheitsämtern bezüglich des Umgang mit DEMIS-Meldungen, die mehrere Erregernachweise in einer Meldung subsummieren. Wir haben dies zum Anlass genommen, unsere FAQ "Mehrere Erreger nachgewiesen - wieviele Meldungen?" zu aktualisieren:

Werden mehrere meldepflichtige Erreger in einer Probe oder zu einer Erkrankungsepisode einer betroffenen Person nachgewiesen, so MUSS für jeden meldepflichtigen Erreger der einen eigenen Meldetatbestand hat, eine separate Meldung erfolgen. Beispiele hierfür sind der Nachweis von Shigellen, Campylobacter und ETEC in einer Probe. Es sind dann drei Meldungen über SHIP, CAMP und ECOP zu melden. E. coli + Nachweis von Oxa-48 und K. pneumoniae + Nachweis von Oxa-48 werden als ECOP und EBCP gemeldet.

Auch SOLLEN mehrere nachgewiesene Enterobacterales-Erreger in einer Probe jeweils seperat gemeldet werden, wenn der Meldetatbestand mit EBCP derselbe ist. Grund hierfür ist, dass für jeden Erreger ein eigener Fall im Gesundheitsamt angelegt wird. Dies kann nur dann ohne größere Aufwände geschehen, wenn die Erreger mindestens in einem eigenen Meldevorgang, wenn nicht schon als eigene Meldung (mit neuer Meldungs-ID) gemeldet werden. Bitte prüfen Sie ggf. ob Ihr LIS diesbezüglich angepasst werden kann.

Update: Nutzung von Sonderzeichen in einer Meldung

Im Juli-Newsletter von 2024 haben wir über die Nutzung von Sonderzeichen in Meldungen berichtet und eine entsprechende FAQ angelegt. Es gibt nun ein Update zu diesem Thema und die FAQ wurde entsprechend angepasst: https://wiki.gematik.de/x/AygfIg:

Zusammenfassend beinhaltet das Update die Erläuterung, dass zwei oder drei bestimmte Zeichen, am Anfang einer Eingabe, als Unix Kommando interpretiert werden. Dies kann zur Ablehnung einer Meldung führen. Eine Liste mit Zeichenkombinationen, die als Unix Kommandos interpretiert werden können, haben wir in der FAQ verlinkt. Wir haben auch am Beispiel eines Einrichtungsnamens erläutert, wie das Problem vermieden werden kann.

Nutzung des DEMIS-Adapters für SARS-CoV-2 Meldungen ab Januar 2026 nicht mehr möglich

Aktuell befinden sich die strikteren Profile (https://wiki.gematik.de/x/L9jEJg) auf der DEMIS-TEST-Umgebung (https://wiki.gematik.de/x/22T4Gg). Das Release auf der DEMIS-Produktivumgebung ist derzeit für Januar 2026 anvisiert. Der DEMIS-Adapter, der derzeit noch teilweise verwendet wird, wird im Zuge dieser Änderung nicht angepasst werden, sodass er mit Inbetriebnahme auf der Produktivumgebung, voraussichtlich ab Januar 2026, nicht mehr funktionieren wird. Wir bitten daher alle Melder, die den DEMIS-Adapter nutzen, sich auf diese Änderung vorzubereiten, indem sie auch SARS-CoV-2 Meldungen auf die striktere Profilierung umziehen und die DEMIS-TEST-Umgebung nutzen, um die Kompatibilität zu gewährleisten.

Änderungsliste von LOINC- und SNOMED-Codes

Im Rahmen der Umsetzung der strikteren Laborprofile wurden viele ValueSets angepasst. Zwar sind die aktuellen Stände in den einzelnen ValueSets enthalten, aber eine übersichtliche Änderungsansicht, inklusive der Codes die nun entfallen, ist im Simplifier nicht enthalten. Daher stellen wir Ihnen auf der DEMIS-Wissensdatenbank eine Tabelle bereit, in der alle Codes enthalten sind, bei denen Änderungen vorgenommen wurden - auch solche, die nun entfallen. Die Tabelle finden Sie hier: https://wiki.gematik.de/x/NoTEJg.

Meldung nach § 7 Abs. 4 IfSG

Aufgrund von mehreren Nachfragen zur Umsetzung der Meldungen gemäß § 7 Abs. 4 IfSG haben wir unsere FAQ nachangepasst:

Meldungen gemäß § 7 Abs. 4 IfSG erfolgen nichtnamentlich von der meldenden Person/Einrichtung an das RKI. Die Umsetzung ist im Leitfaden der Erregernachweismeldung beschrieben: "Zur Übermittlung von Erregernachweisen nach § 7 Abs. 4 IfSG sind entsprechend der Erregernachweismeldevorgang (negativ), die Erregernachweismeldung (negativ) sowie die betroffene Person (anonym) zu nutzen." Zudem ist der Ablauf im Lifecyclemanagement-Szenario 7 beschrieben. Die etwaige fehlerhafte Umsetzung im LIS/LIMS, führt dazu, dass Gesundheitsämter falsche Meldungen oder das RKI namentliche Meldungen erhält. Bitte nutzen Sie die TEST-Umgebung zum Testen."

Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass alle Untersuchungsergebnisse auf SARS-CoV-2 (direkter Nachweis mittels Nukleinsäureamplifikationstechnik) nichtnamentlich gemeldet werden sollen. Für die technische Umsetzung reicht eine Meldung der negativen Testergebnisse, da die positiven Nachweise im Rahmen von § 14 Abs. 4 und 5 IfSG als nichtnamentliche Auszüge der Meldungen nach § 7 Abs. 1 IfSG bereits am RKI vorliegen. Die Meldungen nach § 7 Abs. 4 IfSG erhält nur das RKI, nicht die Gesundheitsämter (siehe § 10 Abs. 3 IfSG).

Eine Meldung über das DEMIS-Meldeportal (Meldung über ein Onlineformular) ist nicht möglich und wird auch zukünftig nicht zur Verfügung gestellt. Meldepflichtige, die keine entsprechende Schnittstelle im verwendeten LIS/LIMS nutzen können, sind von der Meldepflicht ausgenommen.

Weitere Informationen


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