Hinweis für das Absetzen einer § 6 Abs. 1 Nr.1 und Nr. 1a IfSG Meldung über das Meldeportal
Im Rahmen des Rollouts von weiteren Erkrankungsmeldungen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 1a IfSG, welche am 04.07.2024 im DEMIS-Meldeportal zur Verfügung gestellt wurden, wurde die Oberfläche des Meldeportals erweitert.
In dieser Erweiterung geht es nicht mehr nur um die Angabe einer Hospitalisierungsmeldung, sondern auch um weitere epidemiologische Angaben zu gemeldeten Erkrankungen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 1a IfSG.
Die Erweiterungen wurden in den folgenden Punkten dargestellt:
- Betroffene Person
- Hier wird nicht nur eine Adressangabe, sondern drei unterschiedliche Adressen der betroffenen Person erfragt: derzeitiger Aufenthaltsort, Hauptwohnung und Gewöhnlicher Aufenthaltsort. Achten Sie bitte darauf, dass es bei einer stationären Aufnahme einer Person dringend notwendig ist, die Adresse des Krankenhauses unter "derzeitiger Aufenthaltsort" anzugeben. Das Meldungsrouting gemäß § 9 Abs. 4 IfSG ist u.a. an die Angabe des "derzeitigen Aufenthaltsortes" der betroffenen Person gebunden. Bei fehlender Angabe zum "derzeitigen Aufenthaltsort" kann es zu einem anderen Meldungsrouting kommen, wie z. B. zu der Wohnungsadresse der betroffenen Person bei der Angabe von der Hauptwohnung, obwohl die betroffene Person in einer Einrichtung untergebracht ist (z.B. stationärer Aufenthalt in einem Krankenhaus).
- Grundsätzlich ist die Angabe der Wohnortadresse der betroffenen Person aber ebenfalls zwingend notwendig.
- Hintergrund dieser Erweiterung: In Zukunft wird dieses Formular nicht nur von Krankenhäusern genutzt, sondern auch von anderen Einrichtungen, die gemäß § 8 IfSG zur Meldung von Meldetatbeständen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 1a IfSG über DEMIS verpflichtet sind. Eine uniforme/vollständige Angabe ist daher notwendig.
- Erkrankung (Bezeichnung im alten Formular im DEMIS-Meldeportal)
- Diese Seite wurde zu "Angabe zu Symptomen" im neuen Meldeformular umbenannt
- Die Frage "Hat die betroffene Person COVID-19-Symptome?" wird nicht mehr erfragt. Falls keine relevanten Symptome bzgl. der zu meldenden Erkrankungen vorliegen, sollte das Feld „Symptome/Manifestationen“ leer gelassen werden.
- Die Symptome im neuen Meldeformular werden in Form von "DropDown"-Menüs angeboten
- Klinische Angaben
- Verstorbenstatus: weitere Möglichkeit der Angabe des Sterbedatum
- Krankenhausaufnahme: weitere Möglichkeit zu Angaben in weiteren Stationstypen - nicht nur auf einer Intensivstation. Zusätzlich kann auch das "Entlassdatum" angegeben werden.
- Tätigkeit/Betreuung/Unterbringung: hier kann die Art der Einrichtung angegeben werden
Nähere und detaillierte Informationen finden Sie in unserem Informationspaket, das auf der Wissensdatenbank veröffentlicht wird.