1. Meldepflicht, Meldepflichtige, Meldefrist
Nachfolgende Personen sind gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 4 und Abs. 4 IfSG verpflichtet, Erregernachweise gemäß § 7 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) innerhalb von 24 Stunden über das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) zu melden.
- Leitende Personen von Medizinaluntersuchungsämtern und sonstigen privaten oder öffentlichen Untersuchungsstellen einschließlich von Arztpraxen mit Infektionserregerdiagnostik und Krankenhauslaboratorien sowie Zahnärzte und Tierärzte, wenn sie aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 24 Satz 3 Nummer 2 befugt sind, im Rahmen einer Labordiagnostik den direkten oder indirekten Nachweis eines Krankheitserregers zu führen.
- im Falle der §§ 6 und 7 auch die Leiter von Einrichtungen der pathologisch-anatomischen Diagnostik,
- im Falle des § 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 und im Falle des § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 38 bei Tieren, mit denen Menschen Kontakt gehabt haben, auch der Tierarzt,
- Personen, die die Untersuchung zum Nachweis von Krankheitserregern außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes durchführen lassen.
2. Anbindung an DEMIS
Der Meldepflicht kann auf zwei Wegen nachgekommen werden:
1) mittels FHIR-Schnittstelle in dem lokalen Primärsystem (z.B. LIS, KIS) der Einrichtung
- Voraussetzungen:
- die FHIR-Schnittstelle wurde durch den Software-Hersteller implementiert (nähere Informationen)
2) über das DEMIS-Meldeportal (Meldung über ein Onlineformular)
- in der Telematikinfrastruktur erreichbar unter der Adresse https://portal.demis.rki.de
- im Internet erreichbar über https://meldung.demis.rki.de
3. Authentisierungsmethoden
3.1. FHIR-Schnittstelle
Bei Meldung über die vorab implementierte FHIR-Schnittstelle müssen Sie sich in Ihrem lokalen Primärsystem (z.B. LIS, KIS) mithilfe eines Authentisierungszertifikats am System identifizieren. Der Vergabeprozess des (elektronischen) Zertifikats wird über die DEMIS-Geschäftsstelle (demis-support@rki.de) organisiert. Die Bestellung und Ausfertigung der Zertifikate erfolgt über eine Plattform der Bundesdruckerei / d-trust GmbH (CSM-Portal). Das Zertifikat sollte direkt durch die meldende Einrichtung selbst (keine externen Dienstleister) und möglichst frühzeitig beantragt werden, damit es unmittelbar zur Verfügung steht, sobald die technischen Voraussetzungen erfüllt sind.
Weiterführende Informationen zur Bestellung eines DEMIS-Authentisierungszertifikats
3.2. DEMIS-Meldeportal
Für die Erregernachweismeldung müssen Sie sich im DEMIS-Meldeportal anmelden und authentisieren.
Als Authentisierungsmethoden stehen derzeit zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
- SMC-B in Verbindung mit dem gematik Authenticator
- BundID (bedingt Vorabregistrierung)
Weiterführende Informationen zu den verschiedenen Authentisierungsmethoden
4. Pflichtangaben in DEMIS-Meldungen
Struktur und Inhalt der Meldung über DEMIS richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG). Die Festlegung der Pflichtangaben ergibt sich aus § 9 Abs. 2 IfSG, in der die Angaben aufgeführt sind, die Teil einer Meldung nach § 7 Abs. 1 IfSG sind.
Um die Meldefrist gemäß § 9 Abs. 3 IfSG (innerhalb 24 Stunden) einhalten zu können, gibt es so genannte technische Pflichtangaben, die erfolgen müssen, um die Meldung technisch absetzen zu können. Alle anderen Angaben sollten mit der Erstmeldung erfolgen oder müssen nachgemeldet werden. Das soll gewährleisten, dass Sie Ihrer Meldepflicht nachkommen können, selbst wenn Ihnen im Einzelfall innerhalb der Meldefrist nicht alle Informationen zum Zeitpunkt der Meldung vorliegen. Die technischen Pflichtfelder sind im Meldeportal mit "*" gekennzeichnet und für die Schnittstellen im Simplifier detailliert beschrieben.
Die Nachmeldung oder Korrekturmeldung hat unverzüglich zu erfolgen (siehe 6. Nachmeldungen und Korrekturmeldungen).
5. Über die FHIR-Schnittstelle eine Erregernachweismeldung absetzen
Bitte folgen Sie den Informationen und Anleitungen zur Erregernachweismeldung über die FHIR-Schnittstelle auf folgender Seite der DEMIS-Wissensdatenbank: Nutzung der FHIR-Schnittstelle als Sender.
6. Im DEMIS-Meldeportal eine Erregernachweismeldung absetzen
Rufen Sie zunächst das DEMIS-Meldeportal in Ihrer Telematikinfrastruktur (https://portal.demis.rki.de) oder im Internet (https://meldung.demis.rki.de) auf und klicken auf „Anmelden“ rechts oben (Abb. 1). Im Anschluss erscheint die Authentisierungsseite (Abb. 2).
Abb. 1: Startseite DEMIS-Meldeportal
Abb. 1: Authentisierungsseite DEMIS-Meldeportal
Nach erfolgreicher Authentisierung (siehe 3.2.) sehen Sie die freigegebene Startseite des DEMIS-Meldeportals.
Bitte klicken Sie auf die Kachel „Erregernachweis melden“ (Abb. 3).
Abb. 3: Startseite DEMIS-Meldeportal nach Anmeldung und Authentisierung
Die Oberfläche im DEMIS-Meldeportal entspricht einem Onlineformular mit Eingabe- und Auswahlfeldern.
Schritt für Schritt werden Angaben zu folgenden Aspekten abgefragt:
- Meldende Person
- Einsendende Person
- Betroffene Person
- Meldetatbestand
- Diagnostik
Das Absetzen einer Meldung dauert in der Regel wenige Minuten. Falls Sie unterbrochen werden, haben Sie acht Stunden Zeit, den Vorgang fortzusetzen und die Meldung abzusenden, sofern Sie das Meldeportal zwischendurch nicht schließen.
Grundsätzlich müssen Sie gemäß Infektionsschutzgesetz alle Ihnen vorliegenden Informationen im Meldeformular angeben, um die Meldepflicht zu erfüllen. Die Nachmeldung oder Korrektur von Angaben hat unverzüglich zu erfolgen.
Wenn Ihnen im Einzelfall nicht alle Informationen zum Zeitpunkt der Meldung vorliegen, so müssen Sie mindestens die mit einem „*“ gekennzeichneten Felder ausfüllen. Hierbei handelt es sich um technische Pflichtfelder, die die Voraussetzung für die Verarbeitung der elektronischen Meldung sind.
Schritt 1 von 5: Meldende Person
Hier werden alle relevanten Angaben zu Ihrer Einrichtung und zu Ihnen als meldende Person abgefragt. Bitte füllen Sie möglichst alle Felder aus, mindestens aber die mit einem „*“.
Unter „Kontaktmöglichkeiten“ können Sie eine Telefonnummer oder eine E-Mail-Adresse eintragen, es können, aber müssen nicht beide Angaben gemacht werden. Bitte entfernen Sie ggf. das nicht ausgefüllte Kontaktfeld per Klick auf das Papierkorbsymbol (Abb. 4).
Abb. 4: Formularseite „Meldende Person“ im DEMIS-Meldeportal
Schritt 2 von 5: Einsendende Person
Hier werden alle relevanten Angaben zu der Einrichtung abgefragt, von der Sie die Probe(n) (z.B. Blutprobe und ggf. weitere) erhalten haben. Bitte füllen Sie möglichst alle Felder aus, mindestens aber die mit einem „*“.
Unter „Kontaktmöglichkeiten“ können Sie eine Telefonnummer oder eine E-Mail-Adresse eintragen, es können, aber müssen nicht beide Angaben gemacht werden. Bitte entfernen Sie ggf. das nicht ausgefüllte Kontaktfeld per Klick auf das Papierkorbsymbol
Abb. 5: Formularseite „Einsendende Person“ im DEMIS-Meldeportal
Schritt 3 von 5: Betroffene Person
Hier werden alle relevanten Angaben zu der Person abgefragt, der die Probe entnommen wurde. Bitte füllen Sie möglichst alle Felder aus, mindestens aber die mit einem „*“.
Unter „Wohnsitz“ ist das Feld Hauptwohnung vorausgewählt. Die Hauptwohnung bezeichnet den Ort, an dem die betroffene Person gemeldet ist. Bitte markieren Sie Gewöhnlicher Aufenthaltsort , sofern die betroffene Person sich dauerhaft dort aufhält und es sich nicht um die Hauptwohnung handelt. Tragen Sie dann bitte die zum ausgewählten Wohnsitz zugehörige Anschrift ein.
Der derzeitige Aufenthaltsort kann vom Wohnsitz der betroffenen Person abweichen. Er bezeichnet den Ort, an dem sich die betroffene Person zum Zeitpunkt der Meldung aktuell aufhält (Beispiel Adresse der Einsender-Einrichtung: Die betroffene Person befindet sich stationär in dem Krankenhaus, das die Probe eingesendet hat). Die Angabe des derzeitige Aufenthaltsorts und die dazugehörige Anschrift sind wichtig, um das relevante Gesundheitsamt automatisch identifizieren zu können, an das die Meldung geschickt wird.
Unter „Kontaktmöglichkeit der betroffenen Person können Sie eine Telefonnummer oder eine E-Mail-Adresse eintragen, es können, aber müssen nicht beide Angaben gemacht werden. Bitte entfernen Sie ggf. das nicht ausgefüllte Kontaktfeld per Klick auf das Papierkorbsymbol.
Abb. 6: Formularseite „Betroffene Person“ im DEMIS-Meldeportal
Schritt 4 von 5: Meldetatbestand
Hier werden die Angaben zum vorliegenden Meldetatbestand abgefragt. Bitte füllen Sie möglichst alle Felder aus, mindestens aber die mit einem „*“.
Unter „Erregerauswahl“ befinden sich drei Pflichtfelder zur Auswahl des meldenden Bundeslands, der nachgewiesenen Erregergruppe und der nachgewiesenen Erregerspezies.
Unter „Befund“ markieren Sie bitte den Status des Befunds:
- Endgültig
- Vorläufig
- Ergänzung oder Korrektur
Bei einem endgültigen oder vorläufigen Befund bleibt das Feld „Initiale Meldungs-ID“ verblasst (Abb. 7). Bitte tragen Sie hier nichts ein, da sie noch keine Meldungs-ID haben (diese wird erst mit dem Abschicken der Meldung generiert).
Nur, wenn Sie Ergänzung oder Korrektur markieren, wird das Feld „Initiale Meldungs-ID“ prominent (Abb. 8). Tragen Sie dann hier bitte unbedingt die Meldungs-ID der dazugehörigen Erstmeldung ein, damit die Ergänzung/Korrektur der Erstmeldung zugeordnet werden kann. Die Meldungs-ID finden Sie in der Meldungsquittung der Erstmeldung (Abb. 12).
Abb. 7: Formularseite „Meldetatbestand“ im DEMIS-Meldeportal mit einem endgültigen oder vorläufigen Befund (Erstmeldung)
Abb. 8: Formularseite „Meldetatbestand“ im DEMIS-Meldeportal mit einem ergänzenden oder korrigierenden Befund (Nachmeldung)
Favoriten-Meldetatbestände hinzufügen
Wenn der Erreger ausgewählt wurde und auf die nächste Seite der Diagnostik gewechselt wird, kann der ausgewählte Erreger als Favorit markiert werden. Wenn Sie das nächste Mal auf der Meldetatbestandsseite sind, können Sie Ihre Favoriten direkt auswählen und ersparen sich so die erneute Auswahl aus dem Dropdown-Menü. Dort kann dieser Favorit über das Mülleimer-Symbol auch wieder entfernt werden.
Schritt 5 von 5: Diagnostik
Hier werden die Angaben zum vorliegenden Befund abgefragt. Bitte füllen Sie möglichst alle Felder aus, mindestens aber die mit einem „*“.
Zur Eingabe des Erregernachweises gibt es die Rubriken „Probe“ und „Diagnostik“.
Probe: Eingaben, die zum Erregernachweis benötigt werden, sind das Probeneingangsdatum, Material und die Methode. Weitere Nachweismethoden, Antibiotikaresistenzen oder Nachweise von Resistenzdeterminanten können hinzugefügt werden. Sie können auch weitere Proben hinzufügen, inklusive der dazugehörigen Nachweismethoden, Antibiotikaresistenzen oder Nachweise von Resistenzdeterminanten. Klicken Sie bitte für jede weitere Probe auf das Feld „+ weitere Probe hinzufügen“ (Abb. 9). Die neue(n) Probe-Eingabemaske(n) erscheinen weiter unten und können jeweils zur Eingabe der Daten „aufgeklappt“ werden. Probe-Eingabefenster, die sie nicht benötigen, müssen über den Papierkorb geleert werden, da wegen der enthaltenen Pflichtfelder ansonsten kein Meldungsversand erfolgen kann.
Diagnostik: Unter Diagnostik fassen wir die Angabe von Nachweismethoden, Antibiotikaresistenzen oder Nachweise von Resistenzdeterminanten zusammen. Die Diagnostik wird immer einer Probe zugeordnet. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, für einzelne Proben verschiedene Diagnostiken einzugeben. Bitte klicken Sie für diesen Fall auf das Feld „+ Weitere Diagnostik mit derselben Probe hinzufügen“ in der betreffenden Probe-Eingabemaske (Abb. 9). Für die Angabe der Diagnostik ist es wichtig, diese so genau wie möglich bzw. wie nachgewiesen anzugeben und nicht Angaben zu vermischen. Ein Hepatitis-B Nachweis könnte z. B. per Nukleinsäurenachweis erfolgen und in einer weiteren Diagnostik erfolgt ein Antigennachweis des HBs-Antigens. Hier sollte dann nicht die Kombination aus Nukleinsäurenachweis und HBs-Antigen ausgewählt werden.
Abb. 9: Formularseite „Diagnostik“ im DEMIS-Meldeportal
7. Absenden und Dokumentation (Meldungsquittung)
Um den „Senden“-Button zu aktivieren, müssen alle Pflichtfelder (mit * gekennzeichnet) ausgefüllt sein. Ob alle ausgefüllt sind, lässt sich an den Häkchen im Formularmenü erkennen (Abb. 10).
Fehlt ein Häkchen, können Sie auf die betreffende Formularseite klicken und prüfen, welche Pflichtfelder fehlen, oder ob eventuell ein nicht ausgefülltes Pflichtfeld über das Papierkorbsymbol entfernt werden muss (z.B. auf einer Formularseite unter „Kontaktmöglichkeiten“ Telefon oder E-Mail).
Abb. 10: Menü der Formularseiten mit Häkchen im DEMIS-Meldeportal
Das DEMIS-Meldeportal liefert nach dem Absenden der Meldung sofort eine Meldungsquittung als PDF. Je nach Browsereinstellungen wird diese sofort gespeichert, angezeigt oder ein "Speichern als" Dialog angeboten (Abb. 11). Bitte speichern Sie die Meldungsquittung, denn die Daten können nicht nachträglich im DEMIS-Meldeportal angesehen bzw. abgerufen werden.
Abb. 11: Sendebestätigungsfenster mit Link zum Download der Meldungsquittung als PDF
Die Meldungsquittung enthält die Meldungs-ID, die Sie z.B. für Nachmeldungen oder Korrekturmeldungen benötigen, und alle von Ihnen getätigten Angaben (Abb. 12).
Nach dem Absetzen der elektronischen Meldung ermittelt DEMIS automatisiert, welchem Gesundheitsamt die Meldung zugeteilt wird. Die jeweiligen Kontaktdaten des zuständigen Gesundheitsamtes finden Sie ebenfalls auf der DEMIS-Meldungsquittung.
Abb. 12: Ausschnitt der Meldungsquittung-PDF
6. Nachmeldungen und Korrekturmeldungen
Jede Meldung erhält eine Meldungs-ID, die auf der Meldungsquittung sichtbar ist und die Sie bei Korrekturen bzw. Nachmeldungen angeben sollten, um eine schnelle Zuordnung im Gesundheitsamt zu gewährleisten (Abb. 10).
7. DEMIS-Support
E-Mail: demis-support@rki.de
Hotline: 0800 - 000 3041 (Mo. - Fr., 09-17 Uhr)
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