Antwort | Werden mehrere meldepflichtige Erreger in einer Probe oder zu einer Erkrankungsepisode einer betroffenen Person nachgewiesen, so MUSS für jeden meldepflichtigen Erreger der einen eigenen Meldetatbestand hat, eine separate Meldung erfolgen. Beispiele hierfür sind der Nachweis von Shigellen, Campylobacter und ETEC in einer Probe. Es sind dann drei Meldungen über SHIP, CAMP und ECOP zu melden. E. coli + Nachweis von Oxa-48 und K. pneumoniae + Nachweis von Oxa-48 werden als ECOP und EBCP gemeldet. Es SOLLEN auch mehrere nachgewiesene Enterobacterales Erreger in einer Probe einzeln gemeldet werden, wenn der Meldetatbestand mit EBCP der selbe ist. Grund hierfür ist, dass für jeden Erreger ein eigener Fall im Gesundheitsamt angelegt wird. Dies kann nur dann ohne größere Aufwände geschehen, wenn die Erreger mind. in einem eigenen Meldevorgang, wenn nicht schon als eigene Meldung (mit neuer Meldungs-ID) erfolgen kann. Prüfen Sie ggf. ob Ihr LIS diesbezüglich angepasst werden kann. |
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