Meldetatbestände
Für die Meldungen gemäß Infektionsschutzgesetz stehen grundlegend zwei Arten von Meldungen zur Verfügung:
- Krankheit melden (insbesondere relevant)
- Meldung von meldepflichtigen Infektionskrankheiten (§ 6 IfSG) bei Verdacht oder Diagnose einer meldepflichtigen Krankheit
- Erregernachweis melden
- Meldung von Nachweisen von Krankheitserregern (§ 7 Abs. 1 IfSG) sobald ein meldepflichtiger Krankheitserreger nachgewiesen wird
- Betrifft unter anderem auch Schnelltest-Ergebnisse oder andere Erregernachweise vor Ort
Sie erhalten im Anschluss eine Meldungsquittung als PDF mit den gemeldeten Informationen. Es wird empfohlen diese aufzubewahren.
Meldung über das DEMIS-Meldeportal
Das Meldeportal kann im Internet über https://meldung.demis.rki.de erreicht werden.
Für die Anmeldung gibt es aktuell 2 Möglichkeiten:
- Authentisierung mittels SMC-B und gematik-Authenticator
- Authentisierung mittels BundID