DEMIS Wissensdatenbank

Meldetatbestände

Für die Meldungen gemäß Infektionsschutzgesetz stehen grundlegend zwei Arten von Meldungen zur Verfügung:

  1. Krankheit melden (insbesondere relevant)
    1. Meldung von meldepflichtigen Infektionskrankheiten (§ 6 IfSG) bei Verdacht oder Diagnose einer meldepflichtigen Krankheit
  2. Erregernachweis melden
    1. Meldung von Nachweisen von Krankheitserregern (§ 7 Abs. 1 IfSG) sobald ein meldepflichtiger Krankheitserreger nachgewiesen wird
    2. Betrifft unter anderem auch Schnelltest-Ergebnisse oder andere Erregernachweise vor Ort

Sie erhalten im Anschluss eine Meldungsquittung als PDF mit den gemeldeten Informationen. Es wird empfohlen diese aufzubewahren.

Meldung über das DEMIS-Meldeportal

Das Meldeportal kann im Internet über https://meldung.demis.rki.de erreicht werden.

Für die Anmeldung gibt es aktuell 2 Möglichkeiten:

  1. Authentisierung mittels SMC-B und gematik-Authenticator
  2. Authentisierung mittels BundID
Inhalt

Hinweise zur Anmeldung

Die Authentisierung mittels SMC-B ist die empfohlene Variante für Organisationen im Gesundheitswesen. Es wird der gematik-Authenticator und eine TI-Verbindung benötigt.

  • Downloaden Sie den gematik-Authenticator über https://github.com/gematik/app-Authenticator/releases
  • ...und installieren Sie diese. Hierfür benötigen Sie Administrator Rechte auf Ihrem PC.
  • Starten Sie den Authenticator und folgen unter "Einstellungen" → "Konfigurationsassistent starten" der Schritt-für-Schritt-Anleitung. Hierfür benötigen Sie Administrator Rechte auf Ihrem Konnektor.

Detaillierte Informationen bietet das Installationshandbuch Authenticator.

Automatische Übernahme der Patientendaten

Unter Nutzung der GDT Schnittstelle können auch die Patientendaten automatisch in des Meldeportal übernommen werden. Eine Beschreibung befindet sich unter Übergabe von Daten aus dem Primärsystem (KIS, PVS, AVS, PDS, ...)#%C3%9CbergabevonDatenausdemPrim%C3%A4rsystem(KIS,PVS,AVS,PDS,...)-NutzungvonGDT(Ger%C3%A4tedaten-Transfer)