Mit dem "Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen" – Onlinezugangsgesetz (OZG), werden alle Behörden verpflichtet, Verwaltungsleistungen digital über Verwaltungsportale anzubieten. Ein Zugang zu DEMIS bzw. zum DEMIS-Meldeportal wird über das OZG ermöglicht. Mit der Authentisierungsmöglichkeit über BundID wurde das Meldeportal im Frühjahr 2025 allen Meldepflichtigen gemäß OZG zugänglich gemacht, nicht nur Einrichtungen, die an die Telematik-Infrastruktur angebunden sind. Zur Authentisierung mittels BundID müssen Nutzerinnen und Nutzer über ein BundID-Konto verfügen und sich per privatem Elsterzertifikat oder Online-Ausweis authentisieren. Voraussichtlich bis Ende 2026 wird eine zweite Authentisierungsmöglichkeit gemäß OZG im DEMIS-Meldeportal zur Verfügung gestellt - hierbei handelt es sich um "Mein Unternehmenskonto" (MUK). Informationen zur Erstellung eines MUK-Kontos finden Sie hier https://service.mein-unternehmenskonto.de/. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Authentisierung über SMC-B in Verbindung mit dem gematik-Authenticator, sofern die Einrichtung an die Telematik-Infrastruktur angebunden ist. |