DEMIS Wissensdatenbank

ThemaMeldepflicht
FrageWas tun, wenn Labore bzw. Krankenhäuser nicht über DEMIS melden?
Antwort

Sanktionierungen von meldepflichtigen Personen und meldepflichtigen Einrichtungen gemäß § 8 IfSG bei Verstößen gegen die bestehenden Meldepflichten werden nicht durch das Robert Koch-Institut, sondern durch die zuständigen Gesundheitsämter erlassen (gemäß § 73 IfSG). Wir stellen Ihnen aber gerne folgende Textbausteine für die Kontaktaufnahme mit den betreffenden Einrichtungen zur Verfügung:

1. Labore betreffend:

[Anrede],

wir möchten darauf hinweisen, dass Ihr Labor der Meldepflicht gemäß § 7 Abs. 1 IfSG noch nicht bzw. nicht vollumfänglich über das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) nachkommt, obwohl die Nutzung von DEMIS für alle Meldepflichtigen gemäß § 14 Abs. 8 IfSG bereits seit Januar 2022 verpflichtend ist.   

DEMIS wird durch das Robert Koch-Institut (RKI) im Auftrag des BMG und in Zusammenarbeit mit der gematik seit 2020 bereitgestellt. 

Ihrer Einrichtung stehen folgende Möglichkeiten der Anbindung an DEMIS zur Verfügung:

    1. FHIR-Schnittstelle im Laborinformationssystem (LIS)
    2. DEMIS-Meldeportal (https://meldung.demis.rki.de/portal)

Auf der DEMIS-Wissensdatenbank (https://wiki.gematik.de/display/DSKB) finden Sie umfassende Informationen zur Anbindung und das Melden über DEMIS. 

Bei Fragen steht Ihnen der DEMIS-Support per E-Mail an demis-support@rki.de gern zur Verfügung. 

[GRUSS und SIGNATUR]


1. Krankenhäuser betreffend:

[Anrede],

wir möchten darauf hinweisen, dass Ihre Einrichtung der Meldepflicht gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1, 1a und Abs. 2 IfSG bzw. § 13 Abs. 7 Nr. 1 IfSG noch nicht bzw. nicht vollumfänglich über das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) nachkommt, obwohl die Nutzung von DEMIS für alle Meldepflichtigen gemäß § 14 Abs. 8 IfSG verpflichtend ist.   

DEMIS wird durch das Robert Koch-Institut (RKI) im Auftrag des BMG und in Zusammenarbeit mit der gematik seit 2020 bereitgestellt. 

Ihrer Einrichtung stehen folgende Möglichkeiten der Anbindung an DEMIS zur Verfügung:

    1. FHIR-Schnittstelle im Krankenhausinformationssystem (KIS)
    2. DEMIS-Meldeportal (https://meldung.demis.rki.de/portal)

Auf der DEMIS-Wissensdatenbank (https://wiki.gematik.de/display/DSKB) finden Sie umfassende Informationen zur Anbindung und das Melden über DEMIS. 

Bei Fragen steht Ihnen der DEMIS-Support per E-Mail an demis-support@rki.de gern zur Verfügung. 

[GRUSS und SIGNATUR]