DEMIS Wissensdatenbank

Anbindung der Gesundheitsämter

Alle Gesundheitsämter sind an das System über ein DEMIS-fähiges ÖGD-Softwareupdate und ein gültiges Zertifikat angebunden. Das Zertifikat ist für eine Dauer von drei Jahren gültig. Die Antragsteller werden vor Ablauf der drei Jahre durch die Bundesdruckerei und die DEMIS-Geschäftsstelle informiert. Im CSM-Portal kann mit dem Benutzerkonto der technischen Ansprechperson für DEMIS ein neues Zertifikat beantragt werden. Wenn Sie Probleme mit Ihrem Zertifikat haben, wenden Sie sich bitten via E-Mail an uns unter demis-support@rki.de

Übersicht über Anbindungsoptionen für meldende Einrichtungen

Für die Anbindung an DEMIS müssen

  1. die technischen Voraussetzungen erfüllt sein und
  2. muss – je nach Anbindungslösung – von der jeweiligen Einrichtung ein Zertifikat beantragt werden, mit dem sich der Melder am System authentifiziert. Der Zertifikatsantrag ist der DEMIS-Geschäftsstelle über demis-support@rki.de zuzustellen (Hinweise zur Form: siehe unten).

Zur Verfügung stehende technische Lösungen:

Option

Labore

Testzentren

Apotheke

Arztpraxis

Krankenhausweitere Heilberufler und medizinische Einrichtungen

Meldeportal in der Telematik Infrastruktur 1
mit gematik Authenticator

x

x

x

x

xx

FHIR-Schnittstelle

x

x

(x)

(x)

x

Adapter 2 KEIN SUPPORT MEHR

x

x

(x)

(x)



Komfort-Client in der Telematik Infrastruktur 1,3 ABGEKÜNDIGT





nur bis  


1 kein Zertifikat notwendig

2 nur für SARS-CoV-2-Nachweise, seit kein Support mehr

3 abgekündigt zum 31.03.2024

Arztpraxen und Apotheken

Für Apotheken und Arztpraxen steht zur Anbindung an DEMIS primär das DEMIS-Meldeportal zur Verfügung. Für die Nutzung des DEMIS-Meldeportals über die Telematikinfrastruktur ist kein zusätzliches Authentifizierungszertifikat notwendig. Über das Meldeportal können derzeit eine Mehrzahl der gemäß § 7 Bas. 1 IfSG meldepflichtigen Erregernachweise gemeldet werden.

Das Meldeportal kann von allen Apotheken und Arztpraxen, die an die Telematikinfrastruktur angebunden sind, unmittelbar genutzt werden, es ist keine zusätzliche Anmeldung notwendig.

Hinweise zum DEMIS-Meldeportal finden Sie hier. Sollte es Probleme beim Onboarding geben, bitten wir Sie, den beschriebenen Supportweg zu verfolgen.

Für Apotheken und Arztpraxen, welche die bevorzugte Nutzung des Meldeportals derzeit nicht realisieren können, besteht alternativ die Möglichkeit die FHIR Schnittstelle oder den DEMIS-Adapter zu nutzen.

Testzentren

Für Testzentren stehen der DEMIS-Adapter und die FHIR Schnittstelle zur Verfügung. Der DEMIS-Adapter kann ausschließlich die Dateiformate LDT und JSON verarbeiten. Darüber hinaus wird der DEMIS-Adapter nur noch bis 31.12.2022 unterstützt, sodass die Primärsystemintegration via FHIR angestrebt werden sollte. Das SARS-CoV-2-Profil steht unter https://simplifier.net/demis zum Abruf bereit. Sollte weder der Adapter noch die FHIR-Schnittstelle bedient werden können, ist die Beantragung eines Zertifikates obsolet.

Labore

Für Labore stehen sowohl der DEMIS-Adapter und die FHIR-Schnittstelle zur Verfügung. Einrichtungen, die ausschließlich SARS-CoV-2-Erregernachweisdiagnostik durchführen, können den Adapter zur Anbindung an DEMIS nutzen. Da der Adapter nur noch bis 31.12.2022 technisch unterstützt und weiterentwickelt wird, sollte prioritär die Anbindung an DEMIS über die FHIR-Schnittstelle erfolgen. Die Tiefenintegration der FHIR-Schnittstelle in die Laborinformationssysteme (LIS/LIMS) sollten darüber hinaus diejenigen Einrichtungen vornehmen, die neben SARS-CoV-2-Erregernachweisen ebenfalls Labordiagnostik für Erreger gemäß § 7 Abs. 1 IfSG durchführen. Die erregerspezifischen Profile sowie das neue SARS-CoV-2-Profil zur Meldung gemäß § 7 Abs. 1 IfSG stehen unter https://simplifier.net/demis zum Abruf bereit.

DEMIS-Authentifizierungszertifikat

Um ein hohes Maß an Datensicherheit gewährleisten zu können, müssen Melder sich mit Hilfe von Zertifikaten am System authentifizieren. Die Vergabe eines (elektronischen) Zertifikats erfolgt über eine Plattform der Bundesdruckerei bzw. der D-Trust GmbH ("CSM-Portal"). Das Zertifikat sollte direkt durch die meldende Einrichtung selbst (keine externen Dienstleister) und möglichst frühzeitig beantragt werden, damit es unmittelbar zur Verfügung steht, sobald die technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Falls die Anbindung mehrere Standorte über ein gemeinsames Zertifikat angestrebt wird, bitten wir um eine entsprechende Information an demis-support@rki.de.

Im Rahmen der Zertifikatsbeantragung bitten wir um folgende Informationen:

  1. Benennung einer betriebsinternen technischen Ansprechperson. Von der Bundesdruckerei wird empfohlen, eine Person aus dem Bereich IT zu benennen, die mit derartigen Verfahren vertraut ist. Diese Person wird die Registrierung Ihrer Einrichtung im Portal der Bundesdruckerei vornehmen, die Anforderung des Zertifikates veranlassen und die Verwaltungsrechte für den Account innehalten. Wir bitten um Mitteilung über die folgenden Kontaktinformationen der verantwortlichen Person an demis-support@rki.de: Name, Anschrift der Dienststelle, Telefonnummer, personalisierte E-Mail-Adresse (möglichst kein Funktionspostfach).
  2. Mitteilung über die fachliche Ansprechperson, die für die Meldungsverarbeitung verantwortlich ist, der wir fachliche Informationen zur Nutzung von DEMIS zur Verfügung stellen können. Wir bitten auch hier um Mitteilung über die folgenden Kontaktinformationen der verantwortlichen Person an demis-support@rki.de: Name, Anschrift der Dienststelle, Telefonnummer, personalisierte E-Mail-Adresse (möglichst kein Funktionspostfach).
  3. NUR FÜR TESTZENTREN: Mitteilung über eine Ansprechperson aus einem Gesundheitsamt, die die Beauftragung der Einrichtung bestätigen kann (Standort, Name, E-Mailadresse, Telefonnummer).

Im Anschluss werden wir einen Authentifizierungsanruf bei der technischen Ansprechperson durchführen. Im Nachgang wird eine Anleitung zur Vorgehensweise auf der Plattform der Bundesdruckerei übersandt. Aus dieser geht im Detail der Prozess der Registrierung und Zertifikatsbeantragung hervor.